von Christiane Eckert
2016 ließen sich die Thurgauerin und ihr Mann von der Bregenzer Klinik für IVF (In-vitro-Fertilisation) beraten und behandeln. Nach mehreren Fehlversuchen behauptete die Patientin Schlampereien in der Dokumentation der Klinik. Einer Fremden seien ihre Eizellen eingepflanzt worden, lautete ein Vorwurf. Ein anderer, dass es noch gefrorene "Reserveeizellen" von ihr gebe. Deren Herausgabe wurde verlangt, 10.000 Euro Schmerzengeld für die psychische Beeinträchtigung begehrt. Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen. Die Klinik war erleichtert. Doch die zweite Instanz beharrte, dass weitere Beweise aufgenommen werden sollen, weshalb der Ball zurück an die erste Instanz gespielt wurde.
Neuerlicher Sieg
Nochmals wurde mehrere Tage verhandelt, weitere Experten befragt. "Die zusätzlichen Gutachten eines Reproduktionsmediziners sowie eines IT-Spezialisten haben neuerlich bestätigt, dass sowohl die medizinische Behandlung als auch deren Dokumentation korrekt waren. Für das Gericht steht daher erneut fest, dass die IVF-Behandlungen richtig ausgeführt wurden", so Dieter Bitschnau, Mediensprecher der Klinik. In erster Instanz wurde die Klage der Schweizerin also zum zweiten Mal abgewiesen. Wie es in der Sache weitergeht, ist offen. Wieder steht der Weg zur zweiten Instanz offen. Das Urteil ist also nicht rechtskräftig.
(VOL.AT)
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