von Christiane Eckert/VOL.AT
2016 wandte sich eine Thurgauerin an das Bregenzer Institut für Fortpflanzungsmedizin. Sie wollte sich den Wunsch nach einem Kind erfüllen. Es gab zwei Versuche, die fehlschlugen, bei einem weiteren geriet sie mit der Klinik in Streit. Zum einen prangerte sie angebliche Dokumentationsschlampereien an, zum anderen eine Verwechslung und zum Dritten, forderte sie die Herausgabe von zwei befruchteten, tiefgefrorenen Eizellen, die sie beim Institut vermutete. Alle ihre Vorwürfe und Forderungen gingen nach dem Urteil der Erstinstanz ins Leere. Auch jene nach 10.000 Euro Entschädigung für psychisches Leid.
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„Für uns ist es völlig unverständlich, dass nun weitere Gutachten zum Thema EDV und Künstliche Befruchtung eingeholt werden sollen“, so Medienberater Dieter Bitschnau. Das Oberlandesgericht Innsbruck entschied, dass die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben werden muss und nochmals ein IT-Experte zum Thema Dokumentation und Datenverwaltung befragt werden soll. Auch ein Facharztgutachten soll eingeholt werden. Wann es mit dem Zivilprozess weiter, beziehungsweise wieder los geht, ist noch offen.
(VOL.AT)
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