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Erneute Rechtsmittel gegen PCR-Test-Vergabe an Schulen

Gegen die Vergabe der PCR-Tests für Schulen wurden erneut Rechtsmittel eingebracht.
Gegen die Vergabe der PCR-Tests für Schulen wurden erneut Rechtsmittel eingebracht. ©REUTERS/LEONHARD FOEGER
Gegen die Vergabe der ABwicklung der PCR-Tests an Österreich Schulen wurden erneut Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht eingracht. An den Tests an Schulen änder sich vorerst nichts.

Gegen die Vergabe der Abwicklung der PCR-Tests an Schulen sind erneut Rechtsmittel eingebracht worden. Wer den Zuschlag bekommen hat, wollte man mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht mitteilen. Für die Tests an den Schulen ändert sich vorerst nichts - diese können aufgrund einer noch bis zum Sommer aufrechten Rahmenvereinbarung weitergeführt werden.

Drei Unternehmen führen derzeit PCR-Tests durch

Derzeit werden die PCR-Tests von drei Unternehmen durchgeführt: Lifebrain, das auch die "Alles gurgelt"-Tests auswertet, ist im Rahmen dieser Aktion auch für die Wiener Schulen ab der fünften Schulstufe (ausgenommen Sonderschulen) zuständig. Die Covid Fighters analysieren die PCR-Tests an den Wiener Volksschulen beziehungsweise Sonderschulen beziehungsweise an allen Schulen Nieder- und Oberösterreichs, die restlichen Schulen übernimmt Novogenia.

Lifebrain legte Rechtsmittel gegen ursprüngliche Ausschreibung vor

Gegen die ursprüngliche Ausschreibung war Lifebrain vorgegangen. Nach deren Auffassung waren sowohl die technischen Vorgaben als auch etwa Festlegungen zu Schriftarten und -größen bzw. spezifische Vorgaben zu QR- und Strichcodeverfahren auf zumindest eine bzw. die beiden anderen Konkurrenten zugeschnitten. Die Bundesbeschaffungsagentur (BBG) startete daraufhin einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb, woraufhin das Rechtsmittel zurückgezogen wurde.

Rechtsmittel laufen über zwei "Schienen"

Die nunmehrigen Rechtsmittel laufen über zwei Schienen: Einerseits begehrt Lifebrain beim Bundesverwaltungsgericht die Feststellung, dass die direkten Abrufe aus der Rahmenvereinbarung rechtswidrig waren. Diese seien genau bei den beiden Konkurrenten erfolgt, auf die die ursprüngliche Ausschreibung zugeschnitten gewesen sei, heißt es in einer APA übermittelten Stellungnahme. Außerdem seien die direkt beauftragten Unternehmen grundsätzlich nicht zur Erbringung der Leistungen in der Ausschreibung befugt. Sollte das Gericht eine rechtswidrige Beschaffung feststellen, sind Schadenersatz- beziehungsweise Bußgeldansprüche möglich.

Auf der zweiten Schiene wird die mittlerweile erfolgte Vergabe bekämpft. Aus dieser ging eine Bietergemeinschaft aus vier Unternehmen als Billigstbieter hervor. Dies bekämpfen neben Lifebrain noch zwei weitere Teilnehmer. Unter anderem wurde eine einstweilige Verfügung beantragt, mit der dem Ministerium untersagt werden soll, mit der Bietergemeinschaft den Vertrag zu schließen.

Trotz Beeinspruchng kann an den Schulen weiter getestet werden

Trotz Beeinspruchung des nunmehrigen Zuschlags kann an den Schulen weiter getestet werden, hieß es aus dem Bildungsministerium. Es gebe nach wie vor eine "rechtsgültige, bestandsfeste und aufrechte Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern", die bis zum Sommer 2022 laufe.

(APA/Red)

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