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Ermittlungen nach Drogentod in Schnifis

©VOL-Live/Ulrich Schwendinger
Schnifis - Nach dem tragischen Drogentod eines 14-jährigen Oberösterreichers in einer psychotherapeutischen Wohngemeinschaft im April stellt nun das Landeskriminalamt Vorarlberg weitere Ermittlungen an.
Primar Reinhard Haller
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Heftige Kritik des Bürgermeisters an Amann und der Politik
Peter Amann – es war kein Heroin!
VOL Live sah sich um
"Öffentliche Hinrichtung!"
"Todesursache keine Überdosis"

Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Heinz Rusch nun entgegen anderslautenden Medienberichten gegenüber den „VN“. „Aufgrund des uns vorliegenden Polizeiberichts, der sich auf das Obduktionsergebnis von Ende August stützt, müssen wir davon ausgehen, dass eine Heroin-Intoxikation zum Tod des 14-Jährigen geführt hat. Die Umstände, wie es dazu kommen konnte, werden jetzt genau überprüft“, sagt Rusch. Mit einem Endergebnis sei in einigen Wochen zu rechnen. Der Leiter der Schnifner Wohngemeinschaft, Dr. Peter Amann, hatte seit der Aufdeckung des Falles durch die „VN“ stets dementiert, dass beim Tod des Burschen Suchtgift im Spiel war. Wie die „VN“ bereits berichteten, hatte Amann den 14-Jährigen und dessen Mutter im Frühjahr 2008 in die Wohngemeinschaft aufgenommen. „Aus humanitären Gründen“, wie der Psychotherapeut zu verstehen gab.

Auch der Vorarlberger Jugendwohlfahrt war bekannt, dass sich ein Jugendlicher in Amanns Wohngemeinschaft aufgehalten hat. „Wir haben das überprüft, weil Amann seit 2007 keine entsprechende Bewilligung für die Betreuung von Jugendlichen mehr hat. Da der 14-Jährige aber gemeinsam mit seiner Mutter dort lebte, war hier die Jugendwohlfahrt nicht zuständig“, so Werner Grabher, Fachbereichsleiter im Land Vorarlberg. Dass der Psychotherapeut in Schnifis offenbar Personen mit verschiedensten Problemen unter einem Dach beherbergt, sieht Primar Reinhard Haller, Drogenbeauftragter des Landes, kritisch: „Hier gibt es kein einheitliches Therapiekonzept.“ Jürgen Hartmann, Fachbereichsleiter Suchtarbeit bei der Caritas, fordert nun einen raschen Informationsaustausch zwischen Suchtkoordinatoren, zuständigen Gerichten und Institutionen in den Bundesländern. „Es muss hier besser überprüft werden, wohin man die Leute zur Therapie schickt“, so Hartmann.

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