Sprecher Martin Ulrich wies auf VOL-Nachfrage darauf hin, dass sich die Anzeige auf Vorgänge im Landtag bezogen habe. Der Tatbestand des Amtsmissbrauchs sei hier aber nicht anwendbar, da dieser nur in der Verwaltung auftreten könne. Das Verfahren sei aus diesem Grund eingestellt worden. Die Organisation “Resistance for Peace” hatte Sausgruber vorgeworfen vorsätzlich beim Vertuschen und Verschleiern von Straftaten” behilflich gewesen zu sein.
Weitere Verfahren
Die Verfahren gegen die Staatsanwaltschaft Feldkirch, die Polizei Bregenz, die Bezirkshauptmannschaft Bregenz und die Vorarlberger Jugendwohlfahrt wegen unterlassener Hilfeleistung und Amtsmissbrauchs seinen allerdings von diesem Urteil nicht betroffen. Die Verfahren in diesen Fällen würden weiter laufen. Über die Dauer der Ermittlungen konnte Ulrich keine Angaben machen.
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