Erhöhte Keimzahlen in vier von sieben Putenproben
In drei Proben seien Campylobacter nachweisbar gewesen, in einer vierten Salmonellen und Campylobacter, so die AK. Aus lebensmittelrechtlicher Sicht seien diese Proben aber nicht zu beanstanden, weil die Verpackungshinweise den Vorschriften entsprochen hätten.
Das Ergebnis zeige, wie wichtig das Einhalten der Kühlkette, richtige Lagerung und gründliche Küchenhygiene seien. Konsumenten sollten Geflügel vor dem Verzehr vollständig erhitzen. Dadurch würden Salmonellen, Campylobacter & Co. abgetötet.
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