Die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft räumte ein, dass es im gegenständlichen Fall nicht ganz einfach sei, der Öffentlichkeit den Haftgrund Tatbegehungsgefahr begreiflich zu machen. An der Rechtmäßigkeit der U-Haft bestehe dessen ungeachtet kein Zweifel: Der 17-Jährige sei kein unbeschriebenes Blatt, zudem werde gegen ihn wegen einer ganzen Einbruchsserie ermittelt.
Neben dem nächtlichen Einbruchsversuch in den Supermarkt, bei dem sein 14-jähriger Komplize von der Polizei erschossen worden war, soll er in ein weiteres Geschäft und in zwei Lokale eingedrungen sein. Der Sohn rumänischer Einwanderer dürfte diese Straftaten zumindest teilweise mit jenem 26-jährigen Rumänen begangen haben, der den 17-Jährigen und den um drei Jahre jüngeren Florian P. in der Nacht zum 5. August zu jenem Supermarkt chauffiert hatte, in dem die beiden dann von der Polizei überrascht wurden.
Die beiden Polizeibeamten, gegen die wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt wird, stehen inzwischen wieder im Dienst. “Die beiden versehen vorerst aber keinen exekutiven Dienst und werden auch nicht in Krems eingesetzt”, erklärte das Landespolizeikommando Niederösterreich. An welchem Ort und in welcher Funktion sie im Innendienst tätig sind, wollte man nicht bekanntgeben: “Sie nehmen nach wie vor anlassbezogen psychologische Hilfe in Anspruch.”
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