Entwurf für die Pflegelehre geht in Begutachtung

Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen für den Ausbildungsversuch geschaffen werden, dessen Start für Herbst 2023 geplant ist.
Pflegelehre soll in Österreich kommen
Die Stellungnahmen zu den Änderungen im Berufsausbildungsgesetz und im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz können bis zum 28. März eingebracht werden.
Weitere Novellen gehen in Begutachtung
WZudem befinden sich eine Novellierung des Schulorganisationsgesetzes und des Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes in Begutachtung. Die rechtlichen Grundlagen sollen bis zum Sommer in Kraft treten. Die Pflegelehre ist Teil der im vergangenen Jahr vorgestellten Pflegereform. Sie soll ab Herbst 2023 als Ausbildungsversuch möglich sein und sechs Jahre nach Einführung evaluiert werden.
Ausbildung zur Pflegefachassistenz oder Pflegeassistenz
Lehrlinge können sich für die Lehre zur Pflegefachassistenz (4-jährige Lehre) oder für die Lehre zur Pflegeassistenz (3-jährige Lehre) entscheiden. Für Tätigkeiten an Patienten sei ein Mindestalter von 17 Jahren vorgesehen, hieß es. Erst danach sollen Jugendliche Schritt für Schritt an pflegerische Tätigkeiten herangeführt werden.
Lehrlinge könnten ab Herbst 2023 ihre Ausbildung beginnen
Mit dem Begutachtungsstart treffe man nun die gesetzlichen Vorkehrungen für jene Bundesländer, die mit dem Ausbildungsversuch starten wollen, damit die ersten Lehrlinge im Herbst 2023 ihre Ausbildung beginnen können, betonte Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP). Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) sieht in der Pflegelehre einen "weiteren Baustein" im Kampf gegen den Personalmangel. Der Lehrabschluss ermögliche auch den Zugang zur diplomierten Ausbildung an einer Fachhochschule, so Rauch.
(APA/Red)
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