Der Beschwerdesenat 3 des Österreichischen Presserates hat in seiner Sitzung am 16.05.2025 im selbständigen Verfahren gegen die Russmedia Digital GmbH als Medieninhaberin von VOL.AT einen Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse festgestellt.
Konkret betrifft das Verfahren den Artikel „Ukrainisches Model halbtot in Dubai – jetzt fallen schwere Vorwürfe von der Mutter“, erschienen am 07.04.2025 auf VOL.AT. Der Senat stellte fest, dass der Beitrag gegen Punkt 5 (Persönlichkeitsschutz) und Punkt 6 (Intimsphäre) des Ehrenkodex verstößt.
Im Artikel wurde über den Fall einer 20-jährigen Ukrainerin berichtet, die schwer verletzt in Dubai aufgefunden wurde. Laut Presserat wurde die betroffene Frau, die mutmaßlich Opfer einer Straftat wurde, in einer Weise dargestellt, die ihre Würde verletzt. Besonders kritisiert wurde eine Fotomontage, in der die Skyline Dubais mit Zähnen überblendet wurde – zusammen mit einem unverpixelten Foto der leicht bekleideten Frau.
Nach Ansicht des Senats wurde durch diese Darstellung das Leid des Opfers ins Lächerliche gezogen und in sexualisierter Form verharmlost. Der Senat betonte, dass Journalistinnen und Journalisten bei der Berichterstattung über Gewalt gegen Frauen besonders sensibel vorgehen müssen.
Zudem wurde festgestellt, dass der Beitrag in die Intimsphäre der Betroffenen eingriff, da auch Aspekte aus ihrem Gesundheitsbereich dargestellt wurden.
Der Presserat hielt jedoch positiv fest, dass die beanstandete Bildmontage nachträglich abgeändert und die problematischen Elemente entfernt wurden. Auch die Empfehlung des Senats, mit dem verantwortlichen Grafikdesigner ein klärendes Gespräch zu führen, wurde aufgegriffen, um künftig derartige Eingriffe in Persönlichkeitsrechte zu vermeiden.
Die Russmedia Digital GmbH hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Österreichischen Presserates anerkannt.
Für den Senat: Dr. Georg Karasek, Vorsitzender des Senats 3 (info@presserat.at)
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