Entschädigungen für verfolgte Homosexuelle ab heute zu beantragen

Justizministerin Alma Zadić betont die Verantwortungsübernahme des Staates.
Antragsstellung und Informationen
Betroffene können ab sofort bei den Landesgerichten oder per Post Entschädigungsanträge einreichen. Die erforderlichen Informationen und das Antragsformular sind auf der Website des Justizministeriums verfügbar. Beizufügen sind Dokumente, die Verurteilungen oder soziale Nachteile belegen.
Alternative Beweismöglichkeiten
Für Fälle ohne vorhandene Unterlagen bietet das Justizministerium die Möglichkeit, die Ansprüche durch Berichte oder Aussagen von Zeugen glaubhaft zu machen. Dies berücksichtigt, dass viele der betroffenen Fälle lange zurückliegen.
Hintergrund der Entschädigungsinitiative
Die Initiative zur Rehabilitierung und Entschädigung wurde von Justizministerin Zadić im letzten Jahr angekündigt. Sie betonte, dass die Entschädigung das erlittene Leid nicht ungeschehen machen könne, sondern eine formelle Entschuldigung und Anerkennung des Unrechts darstelle.
Entschädigungsdetails
Für aufgehobene Urteile sind Entschädigungen von 3.000 Euro vorgesehen, zusätzlich 1.500 Euro pro Jahr der Freiheitsentziehung und weitere Beträge für wirtschaftliche oder gesundheitliche Benachteiligungen. Insgesamt sind 33 Millionen Euro für die Entschädigungen vorgesehen.
Historischer Kontext der Homosexualität in Österreich
In Österreich wurde Homosexualität 1971 entkriminalisiert, jedoch blieben Sonderparagrafen bis 2002 bestehen. Rund 11.000 Personen könnten von der Entschädigungsregelung betroffen sein.
Reaktionen von Politik und Aktivisten
SPÖ und Grüne begrüßen die Maßnahmen und betonen die historische Verantwortung. Grünen-Sprecherin Ernst-Dziedzic strebt eine offizielle Entschuldigung im Parlament an, während SPÖ-Sprecher Lindner eine beitragsfreie Anrechnung von Haftstrafen auf die Pensionszeiten fordert. Beide danken den Aktivisten und Organisationen für ihren Einsatz.
(VOL.AT)
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