Dass sich die Justiz nicht immer auf ihre Gutachter verlassen kann, hat am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht der Fall eines Kinderschänders unter Beweis gestellt.
Der 46-Jährige war Ende März 2009 bedingt entlassen worden, weil ein psychiatrischer Sachverständiger zum Schluss kam, die von diesem ausgehende Gefährlichkeit wäre “vollständig abgebaut”. Nur einen Monat, nachdem er auf freien Fuß gesetzt wurde, lockte der mehrfach einschlägig Vorbestrafte einen Achtjährigen in einen Keller und missbrauchte den Buben.
“Revier” des Täters in Favoriten
In weiterer Folge kam es zu zahlreichen Übergriffen auf kleine Kinder, wobei der 46-Jährige primär auf Buben und ausschließlich auf ein Alter zwischen sieben und zehn Jahren fixiert war. Das “Revier” des Mannes war das Grätzel in Wien-Favoriten, in dem er eine Unterkunft gefunden hatte.
Im Jänner forderte er einen Achtjährigen in einem Hauseingang auf, sich die Hose auszuziehen. Dann verging er sich an dem Schüler und überredete sein Opfer, an ihm selbst sexuelle Handlungen vorzunehmen. Ein paar Tage später missbrauchte er einige Hausecken weiter eine Neunjährige. Daneben überredete der 46-Jährige noch vier Kinder, ihm in Kellerabteile oder Stiegenhäuser zu folgen, wo er ihre entblößten Geschlechtsteile fotografieren wollte.
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