AA

Enteignung am Karren ist rechtskräftig

Dornbirn -  Seit fast 20 Jahren tobt auf dem Karren ein kurio­ser Streit zwischen der Stadt Dornbirn und einem Nachbarn. Grund des Konflikts ist unter anderem ein umstrittenes Fahrrecht über ein rund 60 Meter langes Wegstück zur Karren-Bergstation über Nachbars Grund und Boden.

Schließlich griff die Stadt zum letzten Mittel und beantragte die Enteignung der Zufahrt. Dagegen legte Albert Huber, vertreten durch seinen Neffen Albert Matiz, Berufung ein. Diese wurde nun vom Obersten Gerichtshof abgewiesen. Vizebürgermeister Mag. Martin Ruepp, der als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dornbirner Seilbahngesellschaft in den letzten Jahren die Verhandlungen geführt hat, atmet auf: „Die Erklärung der Wege am Kühberg zur Gemeindestraße wurden vom Obersten Gerichtshof ebenso für rechtmäßig erklärt wie die darauf erfolgte Enteignung

Er ist überzeugt, dass nun endlich ein Schlussstrich unter den Nachbarschaftsstreit, der x-mal vor Gericht ausgetragen wurde, gezogen werden kann. Dem Nachbar bleibt nur die Abholung der vom Gericht festgesetzten Schätzkosten für die Wegflächen.

Finanzierung noch unklar

Die Stadt hat nun die Möglichkeit, den Weg zur Bergstation zu sanieren. Dasselbe gilt für ein ebenso enteignetes langes Wegstück in Richtung Schuttannen, Teil eines beliebten Wanderweges. Wann die Bauarbeiten aufgenommen werden, kann Ruepp nicht sagen: „Zuerst muss die Finanzierung geklärt werden.“

Bestehen bleibt das Fahrverbot zur Bergstation. Ausgenommen sind lediglich betriebsnotwendige Fahrten oder Versorgungsfahrten für den Restaurantbetrieb. Diese sorgten immer wieder für Anzeigen, da ein vor Jahren vom Gericht angeordnetes Fahrrecht ausschließlich für den Seilbahnbetrieb galt, nicht aber für das Restaurant.

Keine Bauvorhaben

Nachdem die Zufahrten nun in städtischem Besitz sind, bestünde auch die Möglichkeit, auf dem Karren neue Bauwerke zu errichten. Derzeit gibt es in diese Richtung keinerlei Pläne, will Ruepp den Nachbarn nicht weiter ärgern. Es wird also ebenso wenig an die Erweiterung des Panoramarestaurants gedacht wie an den Bau eines kleinen Observatoriums oder gar eines Aussichtsturms, dessen oberste Plattform sich exakt auf 1000 Meter Seehöhe befunden hätte.

Tatsache ist aber auch, dass in den letzten Jahren Albert Huber und sein Neffe der Stadt Einigungsvorschläge unterbreiteten. Sie wären bereit gewesen, der Seilbahngesellschaft ein beschränktes Fahrrecht unter der Voraussetzung einzuräumen, dass auf dem Karren keine weiteren Bauwerke entstehen. Das war der Stadt zu wenig. Den Schwarzen Peter ausschließlich dem Nachbarn zuzuschieben, wäre nicht fair. Immerhin hat es die Stadt als Hauptaktionärin der Seilbahngesellschaft versäumt, beim Neubau des Restaurants und der Seilbahn mit Huber über ein Fahrrecht zu reden.

VN

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Dornbirn
  • Enteignung am Karren ist rechtskräftig