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Enteignet: „Gemeinde fährt über alles drüber“

Weh, der Rechtsvertreter von Grundstückseignern in der Parzelle Heitere, wirft der Gemeinde eine „exzessive Immobilienspekulation“ vor.
Weh, der Rechtsvertreter von Grundstückseignern in der Parzelle Heitere, wirft der Gemeinde eine „exzessive Immobilienspekulation“ vor. ©Google Maps | Weh
Lunstenau - Grundstückseigentümer kritisieren am Landesverwaltungsgericht ungerechtes Tauschverfahren für geplantes Lustenauer Betriebsgebiet Heitere.

Von Seff Dünser (NEUE)

Die Marktgemeinde Lustenau fährt über alles drüber“, kritisierte Wilfried Ludwig Weh gestern während der Verhandlung am Landesverwaltungsgericht. „Es ist unerträglich, wie hier über Bürger drübergefahren wird“, sagte der Bregenzer Rechtsanwalt. Denn die von ihm vertretenen Grundstückseigentümer hätten im Tauschverfahren von der Gemeinde andere Grundstücke mit 800 Quadratmeter weniger Fläche zugewiesen erhalten.

Lustenau plant schon seit zehn Jahren die Errichtung des Betriebsgebiets Heitere im Süden der Marktgemeinde. Rund 30 Betriebe sollen sich auf einer 14 Hektar großen Betriebsfläche mit circa 1000 Mitarbeitern ansiedeln und der Kommune zusätzliche Steuereinnahmen und mit der neuen Erschließungsstraße eine Verkehrsentlastung bringen.

Die ersten Betriebe hätten sich dort heuer ansiedeln sollen. Aber die Behördenverfahren sind noch nicht beendet. Gestern wurde am Landesverwaltungsgericht in Bregenz über die Beschwerden von betroffenen Grundstückseigentümern verhandelt. Richter Johannes Schlömmer wird schriftlich entscheiden.

Die Beschwerden richten sich gegen die Genehmigung des Umlegungsverfahrens der Gemeinde Lustenau durch die Landesregierung. Ein Umlegungsverfahren ist ein Grundstücke-Tauschverfahren. Dabei werden private Liegenschaftseigentümer gegen Entschädigung enteignet. Sie müssen nach dem Raumplanungsgesetz ihre Grundstücke hergeben, damit das Betriebsgebiet Heitere entstehen kann. Dafür werden sie mit Grundstücken der Gemeinde entschädigt.

Höchstgerichte

Die meisten Grundstücke für das geplante neue Betriebsgebiet stehen bereits im Eigentum der Marktgemeinde, die im Laufe der Jahre Heitere-Liegenschaften gekauft hat. Die Gemeinde betreibt aus ihrer Sicht eine vorausschauende Bodenpolitik und schafft damit die Grundlage für neue Arbeitsplätze. Weh, der Rechtsvertreter von Grundstückseignern in der Parzelle Heitere, wirft der Gemeinde aber eine „exzessive Immobilienspekulation“ vor. Der Anwalt hat vor Gericht angekündigt, dass mit dem Umlegungsverfahren nötigenfalls auch die Höchstgerichte beschäftigt werden.

Weh und Edgar Veith, der einen anderen Heitere-Grundstückseigentümer vertritt, lehnen die drei am Verfahren beteiligten Amtssachverständigen der Landesregierung wegen Befangenheit ab. So sei das Betriebsgebiet Heitere „ein Kind“ des gerichtlichen Gutachters für Raumplanung, der sich als Landesbediensteter schon seit vielen Jahren damit befasse.

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