Wo bisher die 2G-Regel gegolten hat, genügt ab Samstag 3G - auch Ungeimpfte dürfen dann mit einem aktuellen PCR- oder Antigen-Test Lokale besuchen oder im Hotel übernachten. Wien ist auch diesmal anders, hier bleibt Ungeimpften der Zugang zur Gastronomie weiter verwehrt.
Die ab 19. Februar geltenden Lockerungsschritte - also 3G überall dort, wo bisher 2G vorgeschrieben war - betreffen auch etliche weitere Bereiche, etwa Seilbahnen, Busreisen, Ausflugsschiffe, körpernahe Dienstleistungen (v.a. Friseure), Sportstätten, Veranstaltungen sowie Fach- und Publikumsmessen.
Gültigkeit von PCR-Tests verkürzt
PCR-Tests bleiben weiterhin 72 Stunden lang gültig. Auch hier geht man in Wien vorsichtiger vor: PCR-Tests gelten dort grundsätzlich nur 48 Stunden.
Ob sich die Änderung von 2G auf 3G in der Gastronomie stark auswirken wird, ist allerdings fraglich, weil Ungeimpfte ja immer noch den zusätzlichen Aufwand des PCR-Tests auf sich nehmen müssen und viele möglicherweise das generelle Auslaufen der Zutrittsbeschränkungen am 5. März abwarten werden.
Sperrstunden-Lockerung erst im März
Die Sperrstunde um 24 Uhr und das Verbot der Nachtgastronomie bleiben vorerst bestehen, auch die generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen wird weiterhin gelten. Eine entsprechende Verordnung als rechtliche Grundlage für die Lockerungen gibt es bisher noch nicht.
3G am Arbeitsplatz bleibt
Keine Lockerungen gibt es in Bereichen mit besonders gefährdeten Personen, wie etwa in Alten- und Pflegeheimen. Auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt weiterhin.
In den Volksschulen gibt es schon seit 14. Februar keine Maskenpflicht mehr, ab dem kommenden Montag (21. Februar) fällt sie an allen Schulen.
Die Regeln gelten vom 19. Februar bis 4. März:
- Umstellung aller 2G Settings auf 3G:
- 3G in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen
- 3G bei körpernahen Dienstleistungen
- 3G in Sportstätten (statt 2G)
- 3G bei Veranstaltungen (statt 2G)
- 3G als generelle Regel bei der Einreise (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) wird im Laufe der Woche vom 21. Februar eingeführt
- 3G bei Fach- und Publikumsmessen
- In höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) bleibt für Besucher 2G+ Voraussetzung, wobei Antigen oder PCR-Tests gültig sind
- 2,5G für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern
- Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr
- Weiterhin Verbot von Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb; Konsumationsverbot ab 51 Personen
- 3G am Arbeitsplatz bleibt bestehen
Ab Dienstag neue Einreisebestimmungen
Erst am Dienstag (22. Februar) werden die Einreisebestimmungen nach Österreich an die gelockerten Maßnahmen angepasst, es gilt dann grundsätzlich die 3G-Regel. Von der Lockerung ausgenommen ist aber die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten.
Ab 5. März fast keine Maßnahmen mehr
Der nächste große Lockerungsschritt folgt dann am 5. März, dann sollen - außer in Wien - alle 2G/3G-Zutrittsbeschränkungen und die Sperrstunde fallen und die Nachtgastronomie darf wieder aufsperren. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter in Öffis und im Supermarkt, in Apotheken, Banken und Postämtern.
(APA)
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