Im Nationalen Allokationsplan (NAP) sollen für die Periode 2008 bis 2012 weniger Emissionsrechte zugeteilt werden.
Eine Klage gegen die Entscheidung der EU-Kommission sei berechtigt, da bei der Beurteilung des NAP II durch die EU-Kommission die Erhöhung der Mineralölsteuer (MöSt) zu wenig im Zusammenhang mit dem nun geringer einzuschätzenden Tanktourismus berücksichtigt worden sei, heißt es in einer Aussendung von Wolfgang Welser, Obmann der Bundessparte Industrie in der WKÖ, am Dienstag. Eine Klage sei außerdem wirtschaftlich notwendig.
Die von der EU-Kommission angekündigte Kürzung des Zuteilungsplanes für den EU-Emissionshandel um rund 2 Millionen Tonnen CO2-Emissiondarf könne aus unserer Sicht nicht erfolgen. Pröll hatte Anfang April eine Klage Österreichs vor dem EuGH praktisch ausgeschlossen.
Laut Industrie würde die Verschärfung der CO2-Zuteilung Kosten von 60 Mio. Euro verursachen. Die Sparte geht von künftigen Kosten von 30 Euro pro Tonne CO2 aus. Aktuell werden die Berechtigungen deutlich darunter gehandelt.
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