Eltern wegen Mordversuchs an Baby in Wien vor Gericht

Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte der APA am Freitag den Verhandlungstermin. Der Vater wurde als unmittelbarer Täter angeklagt, die Mutter als Beteiligte.
Das Landeskriminalamt Wien hatte am 20. Dezember 2024 gegen das aus Syrien stammende Ehepaar zu ermitteln begonnen, nachdem ihre damals sechs Wochen alte Tochter mit schweren Hirnverletzungen, die auf ein Schütteltrauma hindeuteten, in kritischem Zustand in ein Spital gebracht worden war. Die Eltern wurden Mitte Jänner in U-Haft genommen, ihre anderen drei Kinder waren ihnen bereits zuvor wegen Gefahr im Verzug abgenommen worden. Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) übernahm die vorläufige Obsorge und kümmerte sich in weiterer Folge um Krisenpflegeeltern für die drei Kleinkinder.
Gerichtsmedizinisches Gutachten wies Schütteltrauma nach
Die tatverdächtigen Eltern behaupteten nach ihrer Festnahme, sie hätten mit den schweren Kopfverletzungen ihres jüngsten Kindes nichts zu tun. Das Mädchen wäre über ihre fünfjährige Schwester gestürzt und hätte sich an deren Handy am Kopf verletzt. Ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes Gutachten widerlegte das insofern, als ein gerichtsmedizinischer Sachverständiger bei der Kleinen die für ein Schütteltrauma typischen Verletzungen nachweisen konnte.
Als unmittelbarer Täter wird sich der 26 Jahre alte Vater vor Geschworenen verantworten müssen. Er soll seine jüngste Tochter zu töten versucht haben, indem er sie laut Anklageschrift "zu nicht mehr exakt feststellbaren Zeitpunkten im Dezember 2024 in zumindest zwei Angriffen mehrfach schüttelte, wodurch diese ein Schüttel-Trauma mit akuten Blutungen zwischen Schädeldecke und Gehirn, erhöhtem Hirndruck, Blutungen im Augenhintergrund, beidseitigen Hygromen (eine zystische Ansammlung von Flüssigkeiten, Anm.) und mehreren Brückenvenenthrombosen erlitt und akute Lebensgefahr bestand". Der um zwei Jahre jüngeren Mutter wird angekreidet, es unterlassen zu haben, ihren Mann an der Tatbegehung zu hindern, obwohl sie bei den Übergriffen in der gemeinsamen Wohnung anwesend war. Weder hätte sie das Kind geschützt noch "dritte Stellen" - Ärzte oder die MA 11 - informiert.
Mädchen erlitt "irreversible Hirnschäden"
Das kleine Mädchen hat die Verletzungen zwar überlebt, jedoch "irreversible Hirnschäden" davon getragen, wie eine fachärztliche Begutachtung zu möglichen Dauerfolgen ergeben hat. Das Kind muss auch über eine Magensonde ernährt werden.
(APA/Red)
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