Der Angeklagte wurde von den Richtern wegen Totschlags verurteilt, da er am Abend des 8. Oktobers 2009 ein Mitglied des verfeindeten Motorradclubs “Bandidos” in Duisburg auf offener Strasse erschossen hatte.
Als ein “individuelles Finale eines Konfliktes zweier Motorradclubs” werteten die Richter diese Tat. Die beiden Motorradclub-Mitglieder hätten sich, wie schon häufig zuvor, “feindselig gegenüber gestanden”. Aufgrund dessen, dass beide ihr Gesicht nicht verlieren wollten, sei die Auseinandersetzung schlussendlich eskaliert.
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