Nach dem ersten Prozess wegen betrügerischer Krida gegen den gestrauchelten Signa-Gründer René Benko in Innsbruck, der am Mittwoch mit einer nicht rechtskräftigen zweijährigen Haftstrafe geendet hatte, dürfte auch die Verhandlung über die zweite eingebrachte Krida-Anklage bald bevorstehen. Denn sowohl Benko als auch eine Mitangeklagte zogen die Einsprüche gegen die Anklage inzwischen zurück, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Innsbruck (OLG) auf APA-Anfrage erklärte.
Benkos Anwalt Norbert Wess bestätigte das Zurückziehen des Einspruchs gegenüber der APA am Donnerstag ebenfalls. Zu den Gründen wollte der Staradvokat - ebenso wie das Oberlandesgericht - nichts sagen. Damit war die Anklage rechtskräftig. Nun stand noch die Anberaumung eines Prozesstermins durch das Landesgericht Innsbruck aus. APA-Informationen zufolge könnte der zweite Benko-Prozess in der Tiroler Landeshauptstadt noch im November über die Bühne gehen und nur für einen Tag angesetzt sein.
Bei der zweiten Anklage geht es laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) um einen Schaden in Höhe von insgesamt 370.000 Euro. Benko soll Vermögenswerte beiseitegeschafft und damit die Erfüllung von Gläubigeransprüchen im Zuge seiner Insolvenz als Einzelunternehmer geschmälert haben. Konkret dreht sich das Ganze um Bargeld in Höhe von 120.000 Euro sowie zusätzlich elf hochpreisige Uhren und Manschettenknöpfe, Uhrenarmbänder und andere Gegenstände im Gesamtwert von fast 250.000 Euro. Die Vermögenswerte sollen dabei in einem Tresor im Haus von Angehörigen Benkos verborgen gewesen sein. Die Mitangeklagte soll dabei geholfen haben.
(APA)
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