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Das war der zweite Tag im Benko-Prozess

Benko vor Gericht.
Benko vor Gericht. ©APA/AFP
Der Prozess gegen den gefallenen Immobilien-Tycoon René Benko wegen des Vorwurfs der betrügerischen Krida ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck fortgesetzt worden. 

Benko hatte sich am Dienstag "nicht schuldig" bekannt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beschrieb dagegen, wie er Geld "beiseitegeschafft" haben soll. Den Weg des Geldes wollte indes auch Masseverwalter und Zeuge Andreas Grabenweger nachvollziehen.

Der zweite Prozesstag im Liveblog

"Unbewohnbares Haus"

Dafür besichtigte Grabenweger gemeinsam mit Benko im Sommer 2024 jene Villa auf der Innsbrucker Hungerburg, die nun im Mittelpunkt der Verhandlung steht. Benko soll laut WKStA für ein "unbewohnbares Haus" eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für vier Jahre geleistet haben und dieses Geld damit den Gläubigern entzogen haben.

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Bei der Begehung sei das damals noch unbewohnte Haus innen jedenfalls in "gutem, ich würde sagen noblen Zustand" gewesen. Draußen sei eine Folie aufgrund von Hangrutschungen angebracht gewesen, beschrieb der Masseverwalter im Rahmen von Benkos persönlichen Insolvenzverfahren.

"keine Bereicherung auf Vermieterseite"

In seiner Funktion fordert Grabenweger die Vorauszahlung jedenfalls zurück. Nachdem eine außergerichtliche Einigung gescheitert war, brachte er eine Klage gegen die Vermieterin - eine Tochtergesellschaft der Laura Privatstiftung - ein.

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Die Immobiliengesellschaft verweigerte nämlich die Rückzahlung, weil sie "keine Bereicherung auf Vermieterseite" sah und der Mietvertrag weiterhin aufrecht sei, nachdem Benkos Ehefrau ebenfalls im Vertrag steht und dort auch wohnt. "Letztlich wird ein Gericht darüber entscheiden", hielt der Masseverwalter fest. Aus seiner Sicht sei es jedoch eine "eindeutige Sache", über den Anspruch bestehe "kein Zweifel".

Bautechniker über Zustand der Villa befragt

Befragt wurde vom Schöffensenat um Richterin Andrea Wegscheider am Mittwoch zu Beginn ein mit der Villa auf der Innsbrucker Hungerburg befasster Bautechniker, der von der Verteidigung beantragt worden war. Er teilte vor Gericht mit, dass die Villa sehr wohl "bewohnbar" gewesen sei, "wenn auch etwas abgewohnt". Der Mann berichtete von einem lediglich "kleineren Wasserschaden".

Richterin Andrea Wegschneider. ©APA/AFP

Zudem wäre eine Hangsanierung angestanden, die aber letztlich nicht durchgeführt wurde. Ab Weihnachten 2023 sei das Haus bewohnbar gewesen. Auf die Frage des Oberstaatsanwaltes, ob man während der Arbeiten gerne darin wohnen wolle: "Vermutlich nicht. Da ist es schon laut". Benko und seine Familie waren erst Ende 2024 in das Haus eingezogen

Ex-Signa-Manager konnten wenig beitragen

Wenig zur Wahrheitsfindung beitragen konnten indes zwei ehemalige Größen aus dem untergegangenen Signa-Reich, die als Zeugen vor Gericht erschienen. Marcus Mühlberger, Ex-Signa-Holding-Geschäftsführer, erklärte unter anderem, er sei mit der Erstellung des Mietvertrages für das Haus auf der Hungerburg nicht befasst gewesen.

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Er habe nur die Bautechniker beauftragt, sich das Haus bezüglich Sanierung und Renovierung anzuschauen. Seiner Meinung nach sei die Villa bewohnbar gewesen, trotz verschiedener Wasserschäden. Er sei rund zweimal bei Besichtigungen dabei gewesen: "Für mich war das Haus bewohnbar. Es hat nie Gespräche gegeben, dass man es sanieren muss."

"Investitionen in die Substanz",

Nicht gerade Aussagekräftiges kam auch bei der Befragung von Zeuge Manuel Pirolt, Ex-Vorstand der Signa Prime und Geschäftsführer der RB Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG als Eigentümerin der Villa auf der Hungerburg, heraus. Dieser war bei der Erstellung des Mietvertrages aufseiten der Vermietungsgesellschaft dabei und tätigte auch die Unterschrift. Der Vertragsentwurf sei von Benko gekommen.

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Er könne nichts zu den Sanierungsarbeiten und zu genauen damaligen Zustand der Immobilie sagen. Und er sei auch bei keiner Begehung dabei gewesen, so Pirolt. Gewusst habe er von einem Hangrutsch und über die Tatsache, dass das Haus schon länger leer stand - "Und in einem leer stehenden Haus gibt es immer was zu tun." Unter "Investitionen in die Substanz", wie von ihm in Einvernahmen angeführt, habe er etwa solche in die Küche gemeint. Pirolt betonte, damals froh gewesen zu sein, in Benko einen geeigneten Vermieter gefunden zu haben.

"Ich bin nicht durchs Wasser gewatet."

Ebenfalls in den Zeugenstand gerufen wurde ein ehemaliger Controller der Signa Holding, der auch für die im Fokus stehende Immobiliengesellschaft tätig gewesen war. Auch er hatte die Villa einmal besichtigt, die in Anbetracht von nur "kleinen Schäden" für einen "Normalbürger" bewohnbar gewesen wäre. Vorhandene Wasserschäden seien "nicht wesentlich" gewesen: "Ich bin nicht durchs Wasser gewatet."

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Die Idee für die Mietvorauszahlung sei indes von Benko selbst gekommen. Seine Familie sollte dort wohnen, nachdem es in der Villa in Innsbruck-Igls "zu turbulent" geworden war. Eigentlich wären auch Mutter, Schwester und Ehefrau Benkos geladen gewesen. Diese machten jedoch von ihrem Recht Gebrauch, nicht gegen einen Angehörigen aussagen zu müssen, wie bereits am Dienstag angekündigt worden war. Entsprechend mussten sie auch nicht erscheinen.

Ehemaliger Signa-Manager auch auf der Zeugenliste

Auf der Zeugenliste stehen unter anderem auch ehemalige Signa-Manager. Eigentlich wären auch Mutter, Schwester und Ehefrau des 48-jährigen Angeklagten geladen gewesen. Diese machten jedoch von ihrem Recht Gebrauch, nicht gegen einen Angehörigen aussagen zu müssen, wie am Dienstag angekündigt wurde.

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Daher wird damit gerechnet, dass das Beweisverfahren bereits gegen Mittag abgeschlossen sein könnte und am Nachmittag ein Urteil fallen wird. Offiziell anberaumt ist der Prozess jedoch bis zum Abend um 20.00 Uhr.

Der erste Prozesstag: Blitzlichtgewitter und Schweigen

Benko warf WKStA "Zynismus" vor

Der erste Prozesstag, der von enormem Medieninteresse begleitet gewesen war, war wesentlich früher zu Ende gegangen als geplant. Nach nur zwei Stunden wurde die Hauptverhandlung unterbrochen, nachdem Benko keine Fragen beantworten wollte und etwaige Zeugen nicht früher zum Gericht kommen konnten. 

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Benko, dem im Falle einer Verurteilung ein bis zehn Jahre Haft drohen, bekannte sich indes lediglich zu allen Anklagepunkten "nicht schuldig" und warf der WKStA nach ihrem Eröffnungsplädoyer "Zynismus" vor. Darüber hinausgehende Fragen wollte er nicht beantworten, sondern verwies auf eine gemeinsam mit seinen Verteidigern vergangene Woche bei Gericht eingebrachte Gegenäußerung.

"Luxuriöser Lebensstil" im Fokus der WKStA

Die WKStA hatte nämlich ausgeführt, wie das Signa-Mastermind rund 660.000 Euro dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben soll. Ein Teil der Anklage betrifft eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro für die Anmietung eines "renovierungsbedürftigen und gar nicht bewohnbaren Hauses" auf der Innsbrucker Hungerburg an die RB Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG als Eigentümerin der Villa.

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Das Geld dafür stammte aus einem Darlehen der Laura Privatstiftung, die RB Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG ist wiederum eine Tochtergesellschaft der Laura Privatstiftung. Der zweite Teil der Anklage betrifft eine Schenkung - die Verteidigung nennt es Rückführung eines Darlehens - in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter, nachdem ihm diese 1,5 Mio. Euro aus der Laura-Stiftung ausbezahlt hatte. Für die Oberstaatsanwältin wollte Benko trotz drohender Insolvenz seinen "luxuriösen Lebensstil" aufrechterhalten.

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"Ich verstehe die Anklageschrift rechtlich nicht"

Benkos Verteidiger Norbert Wess konnte dagegen die Anklage nicht nachvollziehen: "Ich verstehe die Anklageschrift rechtlich nicht. Sie ist sowohl vom Sachverhalt als auch von der rechtlichen Beurteilung her falsch. Und sie geht an den Kernthemen vorbei."

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Die bezahlte Miete wäre aufgrund eines Rückforderungsanspruchs dem Masseverwalter zur Verfügung gestanden, die Vorauszahlung sei zudem üblich gewesen. Auch die 300.000 Euro an die Mutter seien "Luft", nachdem wenig später erneut eine Überweisung in Höhe von 1,2 Mio. Euro von der Mutter an den Sohn erfolgt sei.

(VOL.AT)

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