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Einsichtnahme Strafregister: Vorarlberger Forderung wird erfüllt

Vor genau einem Jahr, am 31. Jänner 2011, traf sich die Expertenkommission zu ihrer ersten Sitzung - v.l.: Kinder- und Jugendpsychotherapeut Martin Christandl, Landesamtsdirektor Günther Eberle, Landesvolksanwältin Gabriele Strele, Kinder-und Jugendanwalt Michael Rauch
Vor genau einem Jahr, am 31. Jänner 2011, traf sich die Expertenkommission zu ihrer ersten Sitzung - v.l.: Kinder- und Jugendpsychotherapeut Martin Christandl, Landesamtsdirektor Günther Eberle, Landesvolksanwältin Gabriele Strele, Kinder-und Jugendanwalt Michael Rauch ©VLK
Bregenz – Die Einsichtnahme der Jugendwohlfahrt in Einträge in das Strafregister, wenn der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gegeben ist, wird erweitert.

Dies sieht die vorliegende Novelle zum Strafregistergesetz nun vor. Damit wird eine Vorarlberger Forderung erfüllt, stellt Landeshauptmann Markus Wallner im heutigen (Dienstag, 31. Jänner) Pressefoyer fest: “Gerade bei diesem Thema hat Kinderschutz absolute Priorität.”

Die geforderte ausgedehnte Einsichtnahme in das Strafregister ist eine Empfehlung der Expertenkommission im Fall Cain, die die Landesregierung nach dem gewaltsamen Tod des Dreijährigen eingesetzt hat. Das Land hat bei den zuständigen Ministerien für Justiz und Inneres eine entsprechende Gesetzesänderung angeregt. Darin soll festgelegt werden, dass die Jugendwohlfahrt “zur Vermeidung oder Abwehr einer konkreten Gefährdung eines bestimmten Kindes durch eine bestimmte Person” eine erweiterte Einsichtnahme in Einträge in das Strafregister erhält. “In dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf wird dieser Forderung entsprochen”, sagt der Landeshauptmann, der sich optimistisch zeigt, dass dies letztendlich auch so beschlossen wird. Die Vorarlberger Forderung wird auch durch einen Beschluss der Landeshauptleute-Konferenz vom vergangenen Oktober unterstützt.

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