Einsatz gegen Obdachlose im Stadtpark beschäftigt Verwaltungsgericht

Sie mussten die Bänke räumen und verloren laut eigenen Angaben einen Teil ihrer Habseligkeiten. Wobei die Darstellungen, was genau am 15. Oktober 2013 geschehen ist, heute durchaus divergierten. Die Wegweisung aus dem Park bzw. die Wegnahme persönlicher Gegenstände sei rechtswidrig gewesen – zeigten sich jedenfalls die Beschwerdeführer überzeugt. Zwei von ihnen sind heute persönlich vor Richter Wolfgang Helm erschienen. Kritisiert wurde sowohl das Vorgehen der Polizei als auch jenes der städtischen Straßenräumung. Denn die MA 48 war von der Exekutive herbeigerufen worden, um die Hinterlassenschaften der unterstandslosen Personen zu entsorgen.
Einsatz gegen Obdachlose wird geprüft
Es war schon später Abend, als am 15. Oktober des Vorjahres Polizeibeamte beim Obdachlosen-Lager aufmarschierten. Wie einer der Betroffenen heute in der Verhandlung versicherte, war die dabei geäußerte Aufforderung unmissverständlich: “So meine Herren, packt eure Sachen und verschwindet. Was ihr tragen könnt, das tragt, der Rest wird entsorgt”, soll diese gelautet haben. Er habe dem Begehr allerdings nicht nachkommen können, wie er in der heutigen Verhandlung ausführte.
Denn er habe aufgrund einer Fußverletzung auf Krücken gehen müssen: “Die hab ich den Polizisten gezeigt, aber die haben nur gemeint, ich soll doch einen Freund bitten, ob er mir was tragt.” Vieles habe er jedoch zurücklassen müssen. In Säcken unter der Bank sei seine Kleidung gelagert gewesen, kein Müll, schwor der Mann, der über einen Zeitraum von rund zwei Jahren immer wieder im Stadtpark nächtigte. Weder die Polizei noch später die MA 48 habe sich die Sachen angesehen.
Polizei einvernommen
Das entspreche nicht den Tatsachen, beteuerte der damalige Einsatzleiter der Polizei heute im Zeugenstand. Man habe sehr wohl auch in den Säcken nachgeschaut und nur Abfälle entsorgen lassen. Solche soll es rund um die Bänke nicht wenig gegeben haben: “Der Verschmutzungsgrad war ein Wahnsinn.” Leere Flaschen, Zeitungen, Dosen oder Zigarettenpackerl seien herumgelegen. Auch seien über mehrere Bänke Planen gespannt worden.
Dies alles habe entfernt werden müssen, so der Beamte, der betonte: “Es ist dort niemand weggewiesen worden. Weil das Sitzen auf den Bänken ist nicht verboten.” Das Nächtigen dort widerspricht laut Polizei jedoch der Wiener Kampierverordung. Und da es wiederholt Beschwerden gegeben habe, sei man letztendlich eingeschritten. Dass man, wie medial kolportiert, die Betroffenen aufgefordert habe, sich innerhalb von 30 Minuten mit ihrem Besitz aus dem Park zu entfernen, sei falsch, wurde beteuert.
MA48 von Polizei gerufen
Man habe nichts gegen den Willen der Betroffenen weggeworfen, hieß es. Manche hätten auch mitgeholfen, Müll auf das Fahrzeug der MA 48 zu werfen. Was die Obdachlosen nicht bestreiten – es hätte jedoch eine Anzeige gedroht, wenn man dies nicht getan hätte, sind sie überzeugt. Dass Sachen von Personen, die gar nicht anwesend waren, weggeworfen wurden, stimmt laut Polizei. Die anwesenden Obdachlosen hätten jedoch versichert, dass auf den jeweiligen Bänken schon lange niemand geschlafen hat.
Die MA 48 kam eher zufällig zu dem Geschehen, wie ein Vertreter ausführte. Man sei von der Polizei gerufen worden – an eine Adresse beim Stadtpark. Im Park selbst sei prinzipiell das Stadtgartenamt zuständig. Aber man sei so “flexibel” und habe auch den Müll aus dem Stadtpark mitgenommen. Dabei sei man der Bitte der Exekutive nachgekommen. Rechtsfragen würden die Straßenreiniger nicht prüfen: “Da muss man Verständnis haben”, bat der MA 48-Jurist.
(APA)
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