Die Eigentümer der anrechenbaren Grundflächen im Sinne des § 6 des Jagdgesetzes LGBL. Nr. 32/1988, welche die Jagdgenossenschaft bilden, werden zur
Vollversammlung am
Mittwoch, 30. November 2011, um 19.30 Uhr
im Gasthof Bad Sonnenberg eingeladen.
Tagesordnung
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Verhandlungsschrift der letzten Vollversammlung vom 01.12.2010
3. Bericht der Rechnungsprüfer und Beschlussfassung der Jahresrechnung 2011/12
4. Festsetzung der Höhe der Jagdpachtauszahlung 2011
5. Allfälliges
Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einberufung ordnungsgemäß erfolgt ist und die anwesenden Mitglieder wenigsten die Hälfte aller im Mitgliederverzeichnis ausgewiesenen Stimmen vertreten.
Ist die Vollversammlung bei ordnungsgemäßer Einberufung zum festgesetzten Zeitpunkt nicht beschlussfähig, so wird sie nach Ablauf einer halben Stunde bei unveränderter Tagesordnung beschlussfähig.
Das Stimmrecht ist persönlich und durch einen schriftlich Bevollmächtigten auszuüben. Miteigentümer können ihr Stimmrecht nur durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben. Ein Bevollmächtigter darf, abgesehen vom Ehegatten und Kindern, höchstens drei Mitglieder vertreten.
Die schriftliche Vollmacht ist spätestens bei der Vollversammlung vorzulegen.
Der Obmann
Bgm. Mag.(FH) Peter Neier
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