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Einkommen 2019 als Basis für Kinderbetreuungsgeld 2021

Familienbetreuungsgeld: Einstimmige Beschlüsse im Familienausschuss.
Familienbetreuungsgeld: Einstimmige Beschlüsse im Familienausschuss. ©pixabay.com (Symbolbild)
Der Familienausschuss des Nationalrates hat beschlossen, dass zur Berechnung des Kinderbetreuungsgeldes des kommenden Jahres ausnahmsweise das Jahr 2019 als Basis herangezogen werden kann.
Keine Einbußen bei Kindergeld

Damit soll verhindert werden, dass Erwerbstätige, die heuer aufgrund der Corona-Krise finanzielle Einbußen hinnehmen mussten, auch Verluste beim einkommensabhängigen Kindergeld erleiden.

Außerdem hat der Familienausschuss beschlossen, dass für Lehrlinge das aktive Wahlalter zum Betriebsrat von 18 auf 16 Jahre gesenkt wird. Beide Beschlüsse fielen einstimmig.

(APA/red)

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