Für die Wiener Rechtsanwältin Katharina Braun ist beides problematisch: "Ein großes Problem stellen diese Ein-Stern-Bewertungen dar. Da hat man die Möglichkeit auf Unterlassung zu klagen, sofern es eine unwahre Tatsachenbehauptung ist."
Ganz entziehen kann man sich den Bewertungen allerdings nicht. Google und Co. pochen auf Meinungsfreiheit. Es gibt jedoch einen Haken. Braun meint dazu: "Grundsätzlich habe ich mir die Bewertung gefallen zu lassen. Es kommt oft vor, dass manche sagen, ich möchte nicht bei diesem ganzen Google Business dabei sein. Wenn die Behauptung überhaupt nicht stimmt, kann ich mich dagegen verwehren. Eine Ein-Stern-Bewertung ist aber grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist aber, dass da irgendein Kundenkontakt war."
Ein weiteres Phänomen: Gute Bewertungen gegen Gutscheine oder Freebies. Allein auf Amazon fanden sich 2020 weltweit über 200 Millionen falsche Produktbewertungen. Oft locken die Händler mit Gutscheinen und erwarten sich im Gegenzug eine Fünf-Sterne-Bewertung.
"Da ist überhaupt nichts dagegen auszusprechen. Es wäre schon wieder problematisch, wenn sie sagen 'Okay sie waren zuletzt nicht zufrieden, ich lasse Ihnen alles nach und dafür machen wir wieder ab 5-Sterne-Bewertung'. Da könnte man wieder diskutieren", so Braun.
Nicht nur Unternehmen, Restaurants, Hotels oder Dienstleister hübschen sich ihre Bewertungen auf. Auch für Influenzer ist es wichtig, wie viele Follower, Likes oder Kommentare sie haben. Denn je mehr Reichweite ein Account hat, desto interessanter ist es, dort Werbung zu schalten.
Für die Rechtsanwältin ist das allerdings ein zweischneidiges Schwert. "Dann kann es möglicherweise in weiterer Folge auch dazu kommen, dass ich das sogar zu veröffentlichen habe, dass ich so und so viele Followers gekauft habe. Laut Mediengesetz bin ich mit einem solchen Account ein Medium und muss bei Verurteilung für vier eine Gegendarstellung veröffentlichen."
Follower lassen sich ganz einfach kaufen. Ein paar 1.000 Stück gibt es schon um wenige Euro, es gibt einen regelrechten Schwarzmarkt dafür. Laut einem deutschen Gerichtsurteil sind nicht nur falsche Follower illegal, sondern auch gekaufte Likes und Kommentare. In Österreich ist man da noch nicht so weit.
Es gilt also: Vorsicht, wenn im Internet etwas zu schön ist, um wahr zu sein. Falsche Follower sind meist schon daran zu erkennen, dass sie selbst kaum eigene Follower und keine eigenen Postings haben. Für Bewertungen sollte man mehrere Quellen vergleichen und statt der Fünf-Stern-Bewertung eher der Bewertung mit drei Sternen glauben. Und auch online gilt: Es ist nicht alles Gold, was glänzt.
(APA/red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.