Knapp drei Jahre nach dem aufsehenerregenden Diebstahl des angeblichen Störtebeker-Schädels aus einem Hamburger Museum ist der Täter zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Ein Amtsgericht in der Hansestadt sprach den 38-Jährigen am Freitag des Diebstahls schuldig.
Ein 40-Jähriger wurde wegen Begünstigung und eines nicht mit dem Diebstahl zusammenhängenden weitere Delikts zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt. Er soll den Schädel für seinen Bekannten verwahrt haben. Einen dritten, ursprünglich wegen Hehlerei angeklagten Mann sprach das Gericht frei.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass der 38-Jährige den Schädel im Januar 2010 spontan aus einer schwach gesicherten Vitrine im Hamburgmuseum entwendet hatte. Sein Bekannter soll ihn dann später an sich genommen und mehr als ein Jahr versteckt haben, bevor er ihn Anfang 2011 er Polizei übergab.
Der sogenannte Störtebeker-Schädel war Ende des 19. Jahrhunderts entdeckt worden und wurde seitdem in Museen als Haupt des berühmten Piraten Klaus Störtebeker ausgestellt, der 1401 in der Hansestadt geköpft worden sein soll. Ob es sich tatsächlich um dessen Kopf handelt, ist wissenschaftlich nicht erwiesen. (APA)
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