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Ein Jahr elektronische Fußfessel: 30 Vorarlberger unter Hausarrest

Wien, Bregenz – Die elektronische Fußfessel wurde am 1. September 2010 in Vorarlberg eingeführt. Mittlerweile ist ein Jahr vergangen und Neustart-Sprecherin Dorit Bruckdorfer kann eine erfreulich positive Bilanz ziehen: „Wir sind auf jeden Fall sehr zufrieden. Das Konzept des überwachten Hausarrests funktioniert sehr gut.“
Elektronische Fussfessel

Mit insgesamt 30 Fußfesselträgern in Vorarlberg und 344 in ganz Österreich erfreut sich die Haftalternative auch bei den Verurteilten großer Beliebtheit. „Diese Zahlen beziehen sich allerdings auf das gesamte Jahr. Aktuell gibt es im Ländle neun aktive Fußfesselträger, österreichweit sind es 125“, differenziert Bruckdorfer.

19 Abbrüche

Und auch die 19 Hausarrest- Abbrüche stellen im internationalen Vergleich einen eher geringen Wert dar. Die Abbrüche sind zum größten Teil auf den Alkoholkonsum der Delinquenten zurückzuführen: „Generell besteht ein 0,5-Promille-Gebot. Bei einigen wird aber auch ein striktes Alkoholverbot ausgesprochen. Wenn sich jemand nicht daran hält, erfährt die Justizanstalt davon und die mögliche Konsequenz ist die Beendigung des Hausarrests.“ Das wiederum hätte zur Folge, dass die Verurteilten ihre weitere Haftstrafe im Gefängnis absitzen müssten. Weitere Gründe stellen aber auch der Verlust des Wohn- oder Arbeitsplatzes oder sogar der „Abbruchswunsch“ des Fußfesselträgers selbst dar.

Voraussetzungen für Fußfessel

Die Aufgabe von Neustart besteht darin, die Voraussetzungen der potenziellen Fußfesselträger zu überprüfen. Neben einem ständigen Wohnsitz muss auch ein Vollzeitarbeitsplatz bestehen. Je nach Fall gewährt die Justizanstalt auch andere „Arbeitsverhältnisse“. Beispielsweise in Form von Kinderbetreuungen, wenn Mütter auf ihre Kinder aufpassen. „Es geht eben vor allem darum, einen geregelten Tagesablauf, eine Tagesstruktur vorweisen zu können“, erklärt die Neustart-Sprecherin. Mit Hilfe der vorgelegten Arbeitszeiten wird dann ein sogenannter Wochenplan erstellt, der genau regelt, wann das Haus verlassen werden darf und wann zurückgekehrt werden muss. Am Wochenende müssen die Fußfesselträger zudem daheim bleiben. „Außer zum Einkaufen dürfen sie nirgends hin“, verdeutlicht Bruckdorfer die Einschränkung der Verurteilten.

„Gitterstäbe im Kopf“

Es handelt sich schließlich um eine Strafe. Und auch wenn die Gitterstäbe nicht permanent sichtbar sind, so tragen die Betroffenen sie gleichwohl in ihren Köpfen: „Die Sorge, dass der Alarm ausgelöst wird, schwingt ständig mit. Vor allem wenn unerwartet ein Stau entsteht.“

VN / Wolfgang Heyer
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