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Ehemaliges Heimkind klagt Land Kärnten auf mehrere tausend Euro

Zivilprozess ging am Freitag los.
Zivilprozess ging am Freitag los. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Ein ehemaliges Heimkind und nunmehr 44-jähriger Mann klagt vom Land Kärnten zivilrechtlich 30.000 Euro Schadenersatz ein.

Der Mann, der unter anderem von Gewalt durch seine ehemalige Pflegefamilie und in einem Kinderheim berichtet, wurde über den Opferschutz des Landes schon mit 18.000 Euro entschädigt, bestätigte das Land. Die "Kleine Zeitung" berichtete zuerst über den Fall. Die Forderung nach mehr Geld weist das Land zurück. Der Zivilprozess startete am Freitag.

Aufforderung an 44-Jährigen

Für das Gericht habe sich die Klage am Freitag als unschlüssig herausgestellt, teilte das Land Kärnten auf APA-Anfrage mit. Der Mann sei aufgefordert worden, die Vorwürfe binnen 14 Tagen zu konkretisieren, nämlich wem werfe er zu welchem Zeitpunkt was genau vor. Inwieweit das Land Kärnten diesbezüglich eine Verantwortung habe, müsse geklärt werden. Sollte sich herausstellen, dass ein Straftatbestand vorliege, werde der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und die zivilrechtliche Verhandlung unterbrochen.

Über die Opferschutzkommission des Landes wurden fremduntergebrachte Kinder für erlittene Misshandlungen und Missbrauch im Tatzeitraum 1945 bis 1999 entschädigt. Es war ein Versuch, Opfern den Gerichtsweg zu ersparen, zumal bei weit zurückliegenden Fällen die Beweisführung oft schwierig wäre. Die Schilderungen früherer Heimkinder werden mit den vorhandenen Akten und einem psychologischen Gutachten auf Plausibilität überprüft, dann erfolgt eine Entschädigung. Bisher gingen bei der zuständigen Kommission, die (mit Unterbrechungen) seit 2010 arbeitet, 745 Meldungen ein. In 549 Fällen wurden Entschädigungszahlungen geleistet. Insgesamt wurden aus dem Opferhilfefonds des Landes mehr als vier Millionen Euro gezahlt, hieß es beim Land.

Regulärer Gerichtsweg

Fälle von Gewalt gegen Heimkinder ab dem Jahr 2000 werden über den regulären Gerichtsweg aufgearbeitet. Seither gibt es keine Möglichkeit für Entschädigungszahlungen des Landes ohne entsprechendes Strafverfahren.

(APA/Red)

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