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Ehe mit EU-Bürgerin: Schubhaft rechtswidrig

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Symbolbild ©Pixabay
Inhaftierung und versuchte Abschiebung eines Algeriers hätten vor Klärung des Verdachts einer Scheinehe nicht vorgenommen werden dürfen, entschied das Gericht.

Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser

Der illegal eingereiste Algerier stellte 2015 in Öster­reich unter falschem Namen einen Asylantrag. Dabei machte sich der 1990 geborene Mann laut einem Gutachten zur Altersfeststellung um acht Jahre jünger und behauptete wahrheitswidrig, ein unbegleiteter Minderjähriger zu sein. Im April 2017 wurde sein Asylantrag rechtskräftig abgewiesen. Danach tauchte der Nordafrikaner nach den gerichtlichen Feststellungen in Österreich jahrelang unter und entzog sich so seiner Abschiebung.

Am 21. November 2018 heiratete der Algerier unter seinem richtigen Namen am Feldkircher Standesamt eine Rumänin. Daraufhin stellte der Afrikaner bei der BH Feldkirch einen Antrag auf Ausstellung einer fünf Jahre gültigen Aufenthaltskarte für Österreich als Gatte einer EU-Bürgerin.

Pilot verweigerte

Am 17. Dezember 2018 wurde der Mann wegen der 2017 behördlich für zulässig erklärten Abschiebung festgenommen und bis 27. Dezember in Schubhaft genommen. Am 19. Dezember wurde die geplante begleitete Abschiebung nach Algerien abgebrochen. Denn der Kapitän des Flugzeugs verweigerte die Mitnahme des Schubhäftlings mit dem Argument, dass es sich um den Ehemann einer EU-Bürgerin handle.

Rechtswidrig

Aus der Schubhaft wurde der Algerier am 27. Dezember 2018 wegen des anhängigen Verfahrens zum Verdacht einer Scheinehe entlassen und in Österreich auf freien Fuß gesetzt.

Der von German Bertsch anwaltlich vertretene Nordafrikaner beschwerte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Innsbruck mit Erfolg gegen seine zehntägige Inhaftierung und die versuchte Abschiebung. Richter Gerhard Knitel erklärte die behördlichen Zwangsmaßnahmen für rechtswidrig. Seine Entscheidung könnte noch mit einer außerordentlichen Revision am Verwaltungsgerichtshof in Wien bekämpft werden. Nach Ansicht des Richters des Bundesverwaltungsgerichts waren die zehntägige Inhaftierung und der Abschiebeversuch rechtswidrig, weil dem Algerier als Ehemann einer EU-Bürgerin ein EU-Aufenthaltsrecht zukommt.

Der 29-Jährige gilt als sogenannter begünstigter Drittstaatsangehöriger. Eine Abschiebung würde erst dann zulässig werden, sollte ihm eine Scheinehe nachgewiesen werden.

Schadenersatzzahlung gefordert

Rechtsanwalt Bertsch sagte gestern auf Anfrage, er werde mit dem Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nun Schadenersatzzahlungen von der Republik Österreich für die illegale zehntägige Schubhaft seines Mandanten fordern.

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