EBM-Beirat mit neuer Empfehlung ans Innenministerium

Es müsse jedoch sichergestellt sein, dass auch solche Fälle bei geeigneten Stellen landeten, hieß es am Dienstag. So verlange es auch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Bei einer begleitenden Kontrolle habe der EBM-Beirat feststellen müssen, dass eine wirksame Untersuchung dieser Vorwürfe nicht garantiert sei. "Diese 'Ziffer-3'-Fälle werden als Dienstpflichtverletzung ermittelt. Das Disziplinarrecht eignet sich für Untersuchungen in Übereinstimmung mit völkerrechtlichen Vorgaben aber nur bedingt", meinte Meinrad Handstanger, Vorsitzender des EBM-Beirats.
Er verwies in diesem Zusammenhang auf das zu enge Anlegen von Handfesseln ohne Verletzungsfolge. Auch wenn eine solche Maßnahme keine Körperverletzung sei, stelle sie eine Verletzung der Menschenrechte dar.
Verweis auf EGMR-Rechtsprechung
"Derzeit wandern solche Fälle nach Befassung der Staatsanwaltschaft automatisch zum unmittelbaren Vorgesetzten bzw. zur Dienstbehörde des Beschuldigten", betonte Handstanger. "Ohne die Möglichkeit, Beweismittel bei Bedarf auch gegen den Willen von Beschuldigten sicherzustellen, wird eine Untersuchung kaum das Prädikat 'wirksam' verdienen."
Handstanger verwies auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dieser habe in seiner Rechtsprechung Kriterien zur Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen herausgearbeitet, "damit Staaten Fehlverhalten von Polizisten und Polizistinnen erfolgreich ahnden und für die Zukunft präventiv wirken können".
Der Beirat regte in seiner Empfehlung an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) daher Anpassungen an. "Die Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen muss jedenfalls von der speziell dazu eingerichteten EBM geführt werden, sofern der Verdacht auf Folter, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung durch Polizisten besteht", schloss Handstanger.
(APA)
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