AA

E-Wirtschaftsgesetz in der Begutachtung

Bregenz – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Elektrizitätswirtschaftsgesetzes zur Begutachtung versandt. Noch bis Dienstag, 21. Juni 2011 liegt der Gesetzestext bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften sowie beim Amt der Landesregierung auf und kann im Internet auf www.vorarlberg.at abgerufen werden.

Während der Auflagefrist hat jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger die Möglichkeit, in den Gesetzestext Einsicht zu nehmen und Änderungsvorschläge abzugeben.

In der Europäischen Union wurden mit der Verabschiedung des 3. Energie-Binnenmarktpakets im Jahre 2009 (insbesondere der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie) die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Energiebinnenmarkt neu gestaltet. Der vorliegende Entwurf eines geänderten Elektrizitätswirtschaftsgesetzes dient der Ausführung zu den Grundsatzbestimmungen, die das Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) in Umsetzung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie enthält.

E-Wirtschaftsgesetz: Wesentliche Regelungen

Diese Novelle enthält im wesentlichen Regelungen über zusätzliche Pflichten der Übertragungsnetzbetreiber (insbesondere hinsichtlich der Erstellung eines Netzentwicklungsplanes) und der Verteilernetzbetreiber (insbesondere hinsichtlich ihrer Kommunikations- und Markenpolitik und des Gleichbehandlungsbeauftragten), die mögliche Zusammenfassung von Regelzonen in Form eines gemeinsamen Betriebes durch einen Regelzonenführer, die Grundversorgung und andere ergänzende Regelungen zum Schutz der Kunden sowie die Überwachungsaufgaben der Landesregierung.

Vorarlberger Landeskorrespondenz

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Bregenz
  • E-Wirtschaftsgesetz in der Begutachtung