E-Scooter in Österreich: Diese Regeln gelten wirklich

Immer wieder kommt es in Österreich zu Unfällen mit E-Scootern. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, gelten seit 2019 eindeutige Vorschriften.
Grundsätzlich werden E-Scooter rechtlich wie Fahrräder behandelt. Das bedeutet: Fahrer dürfen andere Verkehrsteilnehmer weder gefährden noch behindern.
Technische Anforderungen
E-Scooter dürfen höchstens 25 km/h fahren und eine Leistung von 600 Watt nicht überschreiten. Sie müssen mit funktionierenden Bremsen, Rückstrahlern (weiß vorne, rot hinten, gelb seitlich) ausgestattet sein. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind zusätzlich ein weißes Frontlicht und ein rotes Rücklicht vorgeschrieben.
Verhaltensregeln im Straßenverkehr
Für Fahrer gelten dieselben Vorschriften wie für Radfahrer:
- Nutzung von Radwegen ist Pflicht. Gehsteige und Fußgängerzonen sind tabu, außer sie sind ausdrücklich für Radfahrer freigegeben.
- Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.
- Die Promillegrenze liegt bei 0,8 Promille.
- Ab 12 Jahren darf man alleine fahren, jüngere benötigen einen Fahrradausweis oder eine Begleitperson (mind. 16 Jahre alt).
- Für Kinder unter 12 Jahren gilt Helmpflicht.
- Mitnahme von Beifahrern ist verboten.
- Fahren unter Drogen- oder Suchtmitteleinfluss ist untersagt.
- Abstellen ist erlaubt, solange weder Verkehr noch Fußgänger behindert werden.
Auch Handzeichen beim Abbiegen sind verpflichtend.
Sicherheitstipps des Ministeriums
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur empfiehlt zusätzlich:
- Helm tragen – auch für Fahrer über 12 Jahre.
- Vor Fahrtantritt einen kurzen Sicherheitscheck durchführen.
- Eine Klingel und reflektierende Kleidung erhöhen die Sichtbarkeit.
- Vorsicht bei Schienen, nasser Fahrbahn und Bodenunebenheiten.
- Abstand zu parkenden Autos halten und auf Musikhören verzichten.
So ausgestattet wird die Fahrt mit dem E-Scooter deutlich sicherer.
(VOL.AT)
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