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E-Scooter auf dem Vormarsch

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Bei der Benützung von E-Scootern gilt es, einige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Aus gesetzlicher Sicht sind E-Scooter-Fahrer den Radfahrern gleichgestellt. Das heißt, es gilt ein Mindestalter von 12 bzw. 9 oder 10 Jahren bei Vorliegen eines Radfahrausweises.

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