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E-Impfpass: Erste Schritte schon im Herbst

Ab Herbst soll es erste Tests für den elektronischen Impfpass geben.
Ab Herbst soll es erste Tests für den elektronischen Impfpass geben. ©APA/Themenbild
Ab Herbst soll der "Elektronische Impfpass" im Rahmen eines Pilotprojekts in Österreich getestet werden.

Die rechtlichen Grundlagen dafür schafft eine Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz, die Dienstagsabend im Fachausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ in der Fassung eines Abänderungsantrags angenommen wurde.

Bedenken wegen Datenschutz

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sprach von einem wichtigen Instrument, das aufgrund der Corona-Krise vorgezogen wurde. Falls im nächsten Jahr Impfstoffe gegen Covid-19 zur Verfügung stehen, sei man rechtzeitig vorbereitet. Von einigen Abgeordneten wurden Bedenken bezüglich des Datenschutzes geäußert. Mehrheitlich beschlossen wurde auch eine Änderung des Ärztegesetzes, die vor allem die Umsetzung eines VfGH-Erkenntnisses in Bezug auf die Führung der Ärzteliste zum Inhalt hat. Die Ärztekammer zeigte sich über diese neuen Regelungen verärgert.

Argumentiert wird die Einführung eines E-Impfpasses damit, dass die Dokumentation des Impfstatus einer Person in der papierbasierten Form häufig unvollständig oder nicht durchgängig sei. Bedenken äußerte allerdings der ÖVP-Abgeordneter Friedrich Ofenauer, der zu bedenken gab, dass die Stellungnahme des Datenschutzrates zum Gesetzesentwurf nur unzureichend berücksichtigt wurde. Außerdem stellte er die Zugriffsmöglichkeiten für Apotheken infrage und warnte davor, eine Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen. Er begrüßte es aber, dass der Zugang zu ELGA-Daten über den E-Impfpass durch den Abänderungsantrag verhindert worden sei.

Beliebiger Ausweis reicht aus

NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker kritisierte, dass die heute eingebrachten Abänderungen vom Datenschutzrat nicht mehr begutachtet wurden und nunmehr auch ein beliebiger Ausweis zum Auslesen der Daten ausreiche. Auch bei der Vorlage der E-Card müsse nicht geprüft werden, ob sie eventuell als gestohlen gemeldet wurde.

Die Umsetzung des E-Impfpasses soll vorerst in Form eines eingeschränkten Pilotprojekts erfolgen, das etwa ein Jahr dauert, erläuterte der Minister. Danach soll eine Evaluierung durchgeführt werden und eine für zwei Jahre angesetzte Rollout-Phase starten. Die Ablöse vom Papierimpfpass sei ein großer Fortschritt, war Anschober überzeugt, weil dadurch nicht nur jeder Einzelne profitiere (Stichwort Erinnerungsservice), sondern auch eine viel bessere Datenbasis vorhanden sei. Er denke auch, dass die wesentlichen Kritikpunkte des Datenschutzrats berücksichtigt und durch den Abänderungsantrag noch einmal präzisiert worden seien. Es sei jedenfalls gewährleistet, dass auf keine ELGA-Daten zugegriffen werden könne.

"Selbstverwaltung ausdünnen"

Ein von ÖVP und Grünen eingebrachter Entwurf auf Änderung des Ärztegesetzes wurde mehrheitlich (ohne die Stimmen der NEOS) angenommen. Mit ihm soll ein VfGH-Erkenntnis umgesetzt werden, das es vor allem als unzulässig erachtet, die Ärztekammern in den Bundesländern mit der Führung der Ärzteliste zu betrauen, da sie Körperschaften öffentlichen Rechts im Rahmen der Landesvollziehung, jedoch keine dem Landeshauptmann unterstellten Landesbehörden sind. In der Novelle festgeschrieben wird gleichzeitig, dass die Ärztekammer eine Website einzurichten hat, in der ein Teil der für die Führung der Ärzteliste erforderlichen Daten öffentlich ist und in die jede Person Einsicht nehmen kann. Die Ärzteliste-Verordnung soll künftig wieder der Gesundheitsminister selbst erlassen.

Kritik an dieser neuen Regelung kam von der Ärzteschaft, die sich "an die Kandare genommen" fühlt, wie Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres in einer Aussendung sagte. "Nachdem man in den bisherigen Verhandlungen gar nicht auf unsere Argumente eingegangen ist, will der Gesundheitsminister nun die Selbstverwaltung der Ärzteschaft ausdünnen." Hier würden Kompetenzen von der Kammer ans Ministerium gehen, die Kosten aber bei der Kammer bleiben. Dass das Ministerium einen entsprechenden Vorschlag ins Parlament eingebracht habe, finde keinesfalls die Zustimmung der Österreichischen Ärztekammer. "Es ist nicht einzusehen, warum man davon absieht, das entsprechende Gesetz dauerhaft zu reparieren. Schließlich wurde es nur aufgrund eines Formfehlers, der vor Jahrzehnten geschehen ist, vom Verfassungsgerichtshof gekippt", so Szekeres.

(APA)

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