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Durchfahrsperre im Rheinmahd am Abend aufgehoben

Im Bereich Rheinmahd gilt ab November nur noch ein morgendliches Fahrverbot vom Kreisverkehr beim Autohaus Fink in Richtung Koblach Au
Im Bereich Rheinmahd gilt ab November nur noch ein morgendliches Fahrverbot vom Kreisverkehr beim Autohaus Fink in Richtung Koblach Au ©Michael Mäser
Ab November gilt die unechte Einbahn im Rheinmahd nur noch in den Morgenstunden von 6 bis 8 Uhr.

Koblach. Zum Schutz der Anrainer und der schwächeren Verkehrsteilnehmer vor dem zunehmenden überregionalen Durchzugs- und Pendlerverkehr hat die Gemeindevertretung von Koblach im Frühjahr eine „unechte Einbahn“ im Rheinmahd verordnet. 

Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer 

Die Verkehrsberuhigung im Bereich Dürne und Rheinmahd ist der Gemeinde ein wesentliches Anliegen und der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer und der Anrainer steht bei der Umsetzung zu jeder Zeit im Vordergrund der Überlegungen. Die im Frühjahr verordnete unechte Einbahn galt dabei jeweils an Werktagen von 6 bis 8 Uhr in der Früh vom Kreisverkehr beim Autohaus Fink in Richtung Koblach Au und am Abend von 16 bis 18 Uhr in umgekehrter Richtung von Koblach Au in Richtung Kreisverkehr an der L190. 

Morgendliche Einbahn bleibt bestehen

In den letzten Monaten wurde nun die Einhaltung der Regelung nach der Verordnung regelmäßig kontrolliert und die Wirksamkeit der Maßnahme fortlaufend beobachtet. Aufgrund der Ergebnisse der Verkehrszählungen und der Rückmeldungen der letzten Monate kann nun die Durchfahrsperre am Abend Richtung L190/VW Fink aufgehoben werden und somit gilt nur noch die morgendliche Einbahn vom Kreisverkehr beim Autohaus Fink in Richtung Koblach Au. Dazu appelliert die Gemeinde, sich neben dem morgendlichen Fahrverbot auch an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zu halten, damit auch in Zukunft die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer gewährleistet bleibt. MIMA 

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