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Drogenhandel als Familienbetrieb

Wegen Rauschgiftdelikten schuldig gesprochen
Wegen Rauschgiftdelikten schuldig gesprochen ©APA | VOL.AT
Feldkirch - Haft für 30-Jährigen wegen Kokaindeals. Bruder und Vater wurden zuvor verurteilt. Mutter ist angeklagt.

Von Seff Dünser (NEUE)

Drogenhandel wurde wie ein Familienunternehmen betrieben. Als drittes Familienmitglied wurde gestern am Landesgericht Feldkirch ein 30-Jähriger aus dem Bezirk Bregenz wegen Rauschgiftdelikten schuldig gesprochen. Wegen der Weitergabe von 5,1 Kilogramm Kokain und 2,5 Kilo Marihuana wurde der mehrfach Vorbestrafte nicht rechtskräftig zu einer Zusatzstrafe von zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Dabei handelt es sich um eine Zusatzstrafe zu der sechsjährigen Freiheitsstrafe, die über den türkischstämmigen Österreicher 2017 in Ravensburg wegen Suchtgifthandels verhängt worden ist.

Der 30-Jährige gilt als Haupttäter in der Familienbande. Sein 26-jähriger Bruder wurde 2016 am Landesgericht wegen des Verkaufs von 6,3 Kilogramm Kokain zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Sein unbescholtener Vater kam im Vorjahr für seinen Beitrag am Verkauf von zumindest zwei Kilogramm hochprozentigen Kokains mit einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten davon. Der unbedingte Teil betrug drei Haftmonate. Der 55-jährige Familienvater war nach Überzeugung der Richter ein Mitläufer in der kriminellen Vereinigung. Demnach hat er bei Drogenkunden Schulden eingetrieben und seinen beiden Söhnen und seiner Gattin die Wohnung der Familie zum Zwischenlagern, Portionieren und Strecken von Kokain zur Verfügung gestellt.

Angeklagt wurde von der Staatsanwaltschaft Feldkirch auch die Mutter. Die 51-Jährige soll selbst Kokain verkauft und ihre beiden Söhne bei den Suchtgiftgeschäften beraten haben. Aber sie sei bislang aus medizinischen Gründen nicht verhandlungsfähig, merkte in der gestrigen Verhandlung gegen den ältesten Sohn Staatsanwalt Manfred Bolter an.

Der am Dienstag verurteilte 30-Jährige wurde vom Gericht dazu verpflichtet, der Republik Österreich seinen bei den Drogengeschäften erzielten Umsatz von 139.500 Euro als sogenannten Verfallsbetrag zu bezahlen.

(Quelle: NEUE)

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