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Aufhebungsantrag zum Rauchverbot im Nationalrat eingebracht

ÖVP und FPÖ haben am Mittwoch im Nationalrat den angekündigten Initiativantrag eingebracht, mit dem das ab 1. Mai 2018 gültige generelle Rauchverbot in der Gastronomie noch vor dessen Inkrafttreten wieder ausgehebelt werden soll.
Nationalratssitzung live

Beschlossen wird das Vorhaben noch nicht. Nach der Beratung im Ausschuss soll dies in einer der nächsten Nationalratssitzungen passieren. Mit dem Antrag soll das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz geändert werden. Im Gegenzug zur Beibehaltung von Raucherräumen in Lokalen bringt es ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an unter 18-Jährige. Auch das Rauchverbot in Autos, wenn sich darin Minderjährige befinden, wird eingeführt. Für die Kontrolle dieser Bestimmung wird die Polizei zuständig sein.

Die Unterstützungsphase für das Volksbegehren “Don’t smoke” wird indes noch bis Anfang April laufen. Die Initiatoren erwarten sich, wie sie am Mittwoch mitteilten, ein klares Zeichen der Bevölkerung in Richtung Bundesregierung. Sie riefen weiter zur regen Teilnahme auf.

Schon über 420.000 Unterstützer für “Don’t Smoke”

Das Volksbegehren, das bereits mehr als 420.000 Unterstützer zählt, wird bis einschließlich 4. April (10.00 Uhr) für die Abgabe von Unterstützungserklärungen offen bleiben. Danach habe der Innenminister drei Wochen Zeit, den Termin für die Eintragungswoche festzulegen.

“Wir sind uns sicher, dass bis zum 4. April und danach während der Eintragungswoche genügend Unterschriften zusammenkommen werden, um die Regierung an ihre gesundheitspolitischen Pflichten zu erinnern”, meinte Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres. Die Initiatoren setzen weiterhin auf starken Rückenwind aus der Bevölkerung. “Wir hoffen, dass die mündigen Bürgerinnen und Bürger dieses Engagement so konsequent wie bisher mit uns fortsetzen”, betonte Szekeres. Man müsse aufzuzeigen, dass Argumente zur Vermeidung von gesundheitlichen Schäden durch Passivrauchen “wichtiger sind als jedes andere politische Ziel, das die Gegner des Rauchverbots anführen”.

Häupl unterzeichnet Volksbegehren

Der Wiener Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) unterzeichnete nämlich am Ottakringer Bezirksamt sowohl für einen kompletten Rauch-Stopp in der Gastronomie, als für auch das Frauenvolksbegehren. In fast ganz Europa käme man ohne Rauchen in der Gastronomie aus, sogar in Italien. “Und dass es schädlich ist, weiß jeder, auch ich, der 28 Jahre geraucht hat”, sagte Häupl. Er könne den Schritt der Bundesregierung “gar nicht verstehen”. Dass Schwarz-Blau das eigentlich für 1. Mai geplante absolute Rauchverbot in der Gastronomie zu Fall bringen wird, während gerade das Volksbegehren läuft, sei eine “besondere Provokation”.

Es werde wahrscheinlich das bisher erfolgreichste Volksbegehren – und das Vorgehen der Bundesregierung sei eine “Verhöhnung erster Güte”, kritisierte der Bürgermeister. Nachdem sein Freund, der ehemalige NÖ Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP), ebenfalls unterschrieben hat, müsse sich die ÖVP etwas überlegen. Auch das Frauenvolksbegehren, das bereits 100.000 Unterstützungserklärungen gesammelt hat, wurde von Häupl unterzeichnet, da dieses viele Forderungen enthalte, die längst erfüllt gehörten. Etwa jene des gleichen Lohns für gleiche Arbeit. “Das steht schon lange in unserem Programm.”

Dringliche Anfrage der SPÖ

Dass die schwarz-blaue Bundesregierung das generelle Rauchverbot in der Gastronomie kippen will, ist für die SPÖ Anlass zu einer Dringlichen Anfrage an Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ). Sie soll beantworten, was sie selbst davon hält, wie Österreich im internationalen Vergleich dasteht und wie sich das Vorhaben mit völkerrechtlichen Verpflichtungen vereinbaren lässt.

In der Anfragebegründung wird das Vorhaben als “enormer gesundheitspolitischer Rückschritt” gebrandmarkt, der von Experten, aber auch der Bevölkerung kritisiert werde. International gehe alles in Richtung Nichtraucherschutz, nur Österreich schwimme gegen den Strom und habe eine konstant hohe Raucherrate. Das 2015 beschlossene Nichtraucherschutzgesetz sollte dem Einhalt gebieten, nun wolle es die Regierung aber rückgängig machen.

An Hartinger-Klein sind dann 24 Fragen gerichtet. Sie soll Auskunft über Rauchverbote und deren Auswirkungen in anderen EU-Staaten, die Raucherquote im internationalen Vergleich, internationale Einschätzungen des Nichtraucherschutzes in Österreich, gesundheitliche Folgen des Rauchens oder auch die Kosten für das Gesundheitssystem Auskunft geben.

Rauchverbote in Europa
Rauchverbote in Europa ©APA

Hartinger-Klein wird auf den Zahn gefühlt

Gefragt wird die Gesundheitsministerin aber auch, ob sich die Gesetzesnovelle mit der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes (WHO Framework Convention on Tobacco Control) und dem im Bundesministeriengesetz verankerten Aufgaben des Gesundheitsressorts (“Schutz vor Gefahren für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung”) vereinbaren lässt.

Schließlich wird Hartinger-Klein auch persönlich auf den Zahn gefühlt. Wie stehe sie selbst zum Rauchverbot in der Gastronomie und dessen nun geplanten Kippen, wird sie gefragt, und was habe sie getan, um FPÖ und ÖVP zum Umdenken zu bewegen? Zum Abschluss soll die Ministerin Maßnahmen nennen, mit denen sie die Raucherzahl in Österreich in den nächsten fünf Jahren senken will.

(APA)

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