Dreist! Ex-Unternehmer kassiert Sozialhilfe und versteckte seine Millionen

Ein 76-jähriger Rentner wurde vom Wirtschaftsstrafgericht in Bern wegen Steuerhinterziehung und Sozialhilfebetrugs zu einer Freiheitsstrafe von fast fünf Jahren verurteilt. Seine 62-jährige Lebenspartnerin erhielt eine bedingte Strafe.
Ex-Unternehmer erhält Freiheitsstrafe
Das Wirtschaftsstrafgericht in Bern hat einen 76-jährigen ehemaligen Unternehmer wegen umfassenden Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Zusätzlich muss der Rentner eine Geldstrafe sowie eine Busse zahlen. Seine 62-jährige Lebenspartnerin, die als Gehilfin fungierte und in einigen Fällen der Mittäterschaft schuldig gesprochen wurde, erhielt eine bedingte Strafe von 18 Monaten. Laut Gericht galt der Mann als Haupttäter.
Steuerhinterziehung und Sozialhilfebetrug
Der verurteilte Rentner hat seit den 1990er Jahren keine Steuern mehr gezahlt. Stattdessen versteckte er ein Millionenvermögen und bezog gleichzeitig unrechtmäßig Sozialhilfe sowie Ergänzungsleistungen. Ein besonders dreistes Vorgehen war der Versuch, Millionen von Steuerschulden mit einer Einmalzahlung von lediglich 23.365 Euro zu begleichen. Auch der Kauf von Verlustscheinen zu einem niedrigen Preis gehörte zu seinen Machenschaften.
Kritik an den Behörden zurückgewiesen
Obwohl die Verteidigung Freisprüche forderte und dabei betonte, dass die Behörden versagt hätten, wies die Gerichtspräsidentin Barbara Lips diese Vorwürfe entschieden zurück wie Schweizer Medien berichten. Sie hob hervor, dass der Rechtsstaat in diesem Fall korrekt gehandelt habe und „nicht mit einem Generalverdacht gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern“ agiere.
Rückzahlung und Verwertung von Luxusgütern
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen ordnete das Gericht auch die Rückzahlung von insgesamt rund 1,17 Millionen Euro an, die durch die beschlagnahmten Luxusgüter des Paares gedeckt werden sollen. Allein bei einer Hausdurchsuchung hatten die Behörden Luxusartikel im Wert von mehreren Millionen Franken entdeckt. Unter den Luxusgütern haben sich laut "Blick.ch" 239 Taschen und Tücher bekannter Marken wie Hermès, Louis Vuitton und Prada befunden, ebenso wie 20 Luxusuhren und 19 Pelze und Pelzmäntel.
Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts ist noch nicht rechtskräftig und könnte vor einer höheren Instanz angefochten werden. Bis dahin gilt für beide Angeklagten weiterhin die Unschuldsvermutung.
Zum Fall:
- Der 76-jährige Haupttäter erhielt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten.
- Die 62-jährige Lebenspartnerin wurde zu 18 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
- Der Mann versteckte ein Millionenvermögen und bezog unrechtmäßig Sozialhilfe.
- Rückzahlung von 1,17 Millionen Euro durch Verwertung beschlagnahmter Luxusgüter.
- Urteil ist nicht rechtskräftig.
(VOL.AT)
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