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Drei Sexarbeiterinnen getötet - Zurechnungsunfähigkeit attestiert

Nach dem Mord an drei Sexarbeiterinnen wurde der Verdächtige für nicht zurechnungsfähig erklärt.
Nach dem Mord an drei Sexarbeiterinnen wurde der Verdächtige für nicht zurechnungsfähig erklärt. ©APA
Der 27-Jährige, der am 23. Februar in einem Asiastudio in Wien-Brigittenau drei Sexarbeiterinnen getötet haben soll, ist laut einem psychiatrischen Gerichtsgutachten, zurechnungsunfähig.

Einen diesbezüglichen Bericht des Onlineportals "Oe24.at" bestätigte der Rechtsvertreter des Beschuldigten, Philipp Springer, am Freitag der APA. Demnach leide der aus Afghanistan stammende Mann an einer paranoiden Schizophrenie, er ist dem Gutachten zufolge als gefährlich einzustufen.

"Die nächsten Jahrzehnte in geschlossener Einrichtung"

Springer sagte, mit einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum nach Paragraf 21/1 Strafgesetzbuch (StGB) sei zu rechnen. "Es ist davon auszugehen, dass mein Mandant die nächsten Jahrzehnte in einer geschlossenen Einrichtung verbringen wird", sagte der Anwalt.

Springer hatte von Anfang an auf die psychische Erkrankung hingewiesen. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte dies am 21. März öffentlich bestätigt. Es stehe "eine psychische Erkrankung des Tatverdächtigen im Raum", wobei diese Frage ein Sachverständigengutachten klären wird, sagte Behördensprecherin Nina Bussek damals. Insofern kommt die Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann nun wenig überraschend.

(APA)

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