“Drei” hatte stets betont, den Orange-Kauf nur mit dem Erlös aus dem Yesss-Verkauf an die TA in Höhe von 390 Millionen Euro finanziell stemmen zu können.
Kartellanwalt und BWB gaben einem möglichen Rekurs gegen die Entscheidung des Kartellgerichts nur geringe Chancen. Es gelte auch “die Kohärenz mit den Verfahrensergebnissen anderer befasster Behörden – wie eben in diesem Fall Europäischer Kommission und Telekom-Regulierungsbehörde – zu berücksichtigen”, erklärte der Kartellanwalt am Freitag. Ein Rekurs hätte einerseits das Verfahren weiter verlängert, andererseits würden viele Aspekte des vom Kartellgericht eingeholten Sachverständigen-Gutachtens als Fragen der vom Erstgericht vorgenommenen Beweiswürdigung angesehen worden, die vor dem OGH als Kartellobergericht nicht bekämpfbar seien, heißt es in der Erklärung.
Auch in der Wettbewerbsbehörde ist man mit dem Ausgang des Tauziehens offensichtlich nicht glücklich: Die Entscheidung des Kartellgerichts “ist zwar mangelhaft, jedoch vor dem Kartellobergericht (OGH) nicht mit Aussicht auf Erfolg bekämpfbar”, begründete die BWB, warum man letztlich das Handtuch warf. Ein Rekursverfahren hätte nur zu Verzögerungen geführt, letztlich aber nichts gebracht. Dass Tatsachenmängel im Rechtsmittelverfahren nicht bekämpfbar seien, ist nach Auffassung der BWB “eine wesentliche Unzulänglichkeit des Kartellgesetzes”. Die BWB werde daher weiterhin darauf drängen, dass dieser Mangel in einer Novelle behoben wird. (APA)
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