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Drei Jahre Haft nach Attacke mit Glasscherbe auf Partner

Die Wienerin wurde zu drei Jahren Haft verurteilt.
Die Wienerin wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. ©APA/ROBERT PARIGGER (Symbolbild)
Eine 42-jährige Frau wurde vor dem Landesgericht Wien wegen eines Vorfalls vom 24. Dezember 2024 zu drei Jahren Haft verurteilt. Sie hatte ihrem damaligen Lebensgefährten mit einer 14 Zentimeter langen Glasscherbe mehrmals in Kopf und Hals gestochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwältin beschuldigte die vierfach vorbestrafte Frau des versuchten Mordes, während die Angeklagte und ihr Verteidiger Notwehr geltend machten. Die Geschworenen verneinten mehrheitlich den Mordversuch und erkannten eine Notwehrüberschreitung an. Aufgrund der Vorstrafen und des schnellen Rückfalls der Frau, die im Mai 2024 entlassen wurde, erhielt sie die Höchststrafe. Die 42-Jährige akzeptierte das Urteil, die Staatsanwältin äußerte sich nicht dazu.

Wienerin bei Attacke mit Glasscherbe betrunken aber zurechnungsfähig

Einig waren sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung, dass sowohl die Angeklagte als auch ihr Ex-Partner ein erhebliches Alkoholproblem hatten. Die 42-Jährige hatte im Tatzeitpunkt 3,2 Promille im Blut, war laut einem eingeholten Sachverständigengutachten aber zurechnungsfähig, da sie an Alkohol in diesen Mengen gewohnt war. Wenn beide betrunken waren, dürfte es immer wieder zu Gewalttätigkeiten gekommen sein, mehrere Polizeieinsätze an der Adresse sind dokumentiert. Bereits am Tag vor dem Heiligen Abend war der 50-Jährige ambulant in einem Spital behandelt worden, weil ihm die Angeklagte Schläge auf den Kopf verpasst haben soll. "Ich hab' öfters die Sterndln gesehen. Aber das war wie ein Stromschlag", schilderte der Mann den Geschworenen.

Am Folgetag sei es neuerlich eskaliert, nachdem er den Christbaum "aufgeputzt" hätte, erläuterte der 50-Jährige. Es habe "Eifersuchtsstress" gegeben, seine damalige Partnerin hätte ihm wieder einmal eine Affäre vorgehalten, sich dann auf ihn gestürzt, zu Boden gerungen, sich auf ihn gesetzt und mit einer Scherbe angegriffen. Am Boden im Wohnzimmer lagen laut Anklage mehrere Glasscherben herum - ein Resultat einer vorangegangenen Auseinandersetzung, bei der die verglaste Scheibe der Wohnzimmertür zu Bruch gegangen war. Die Angeklagte habe "wie ein wild gewordener Vampir" agiert, behauptete der 50-Jährige: "Sie ist nicht zu bändigen."

"Sie ist stark wie ein Bär, wenn sie rasend wird"

Der Verteidiger bezeichnete diese Darstellung als völlig unglaubwürdig, indem er darauf verwies, dass der Mann 1,96 Meter groß und 85 Kilogramm schwer sei. "Sie sind zwei Meter und haben sich gegen die Frau nicht gewehrt? Das wollen Sie uns wirklich weismachen?", fragte sich Arbacher-Stöger. "Sie ist stark wie ein Bär, wenn sie rasend wird. Sie reißt dann die Augen auf und zieht es durch", konterte der 50-Jährige. Er sei dagegen "kein Frauenschläger."

Angeklagte machte "Todesangst" geltend

Genau das behaupteten die Angeklagte und ihr Rechtsvertreter. "Meine Mandantin ist an dem Tag gehaut worden, das sucht seinesgleichen. Er hat sie durch die ganze Wohnung gedroschen", sagte Arbacher-Stöger. "Ich hab' geglaubt, er erschlägt mich an diesem Tag", bekräftigte die 42-Jährige. Sie habe ihn "verletzt, das stimmt", schilderte sie: "Ich hab' die Augen zugehabt, weil ich ständig seine Schläge bekommen hab'. Ich hab' nach irgendwas gegriffen. Ich hab das genommen, was ich in die Finger bekommen hab'." Sie habe "Todesangst vor ihm gehabt."

(APA/Red)

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