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Douglas: Kündigungsgrund für Mitarbeiterinnen weiter unklar

Ende August kam es zu drei Kündigungen.
Ende August kam es zu drei Kündigungen. ©APA
Ende August sollen in Wien drei Mitarbeiterinnen der Parfümeriekette Douglas gekündigt worden sein. Grund dafür soll angeblich die Gründung eines Betriebsrates sein. Das Unternehmen wirft die die Anschuldigungen zurück.

Mitarbeiterinnen der Parfümeriekette Douglas in Wien sollen Ende August gekündigt worden sein, weil sie einen Betriebsrat auf die Beine stellen wollten. Die Gewerkschaft hat die Kündigungen angefochten. Mittwochnachmittag hat die deutsche Douglas-Zentrale in Düsseldorf auf die Vorwürfe reagiert - und erklärt, es stehe allen Mitarbeitern "natürlich frei, sich in Betriebsräten zu organisieren".

Douglas steht Wunsch nach Betriebsrat offen gegenüber

"Wenn vor Ort die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind", fügte eine Sprecherin der Parfümeriekette im Nachsatz dazu. Die Einrichtung eines Betriebsrates sei "im übrigen bei einem Unternehmen unserer Größe nichts Ungewöhnliches. Entsprechend stehen wir dem Wunsch nach einem Betriebsrat auch in unseren Filialen in Österreich offen gegenüber."

Drei Kündigungen in Wien

Bestätigt wurde von der Douglas-Sprecherin, "dass es in unserer Filiale in Wien drei Kündigungen gegeben hat". Allerdings entsprächen die Anschuldigungen der Gewerkschaft GPA-djp, dass diese Kündigungen im Zuge einer Betriebsratsgründung ausgesprochen wurden, nicht den Tatsachen. Zu den individuellen Hintergründen der Kündigungen wollte man sich bei Douglas nicht äußern. Zum Schutz der Mitarbeiterinnen, wie es heißt.

Die Sprecherin verwies auf Deutschland, wo es seit 2014 auf Ebene der Filialen und seit 2017 einen Gesamtbetriebsrat gibt. Als gewählte Vertreter säßen die Arbeitnehmer auch im Aufsichtsrat. Die Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern wird als stets "sehr gut und vertrauensvoll" beschrieben. Das wolle man auch in Zukunft so halten. "In diesem Zusammenhang stehen wir auch den angekündigten nächsten Schritten der GPA-djp offen gegenüber", so die Sprecherin in einer der APA übermittelten Stellungnahme.

Klage der ehemaligen Mitarbeiterinnen liegt Douglas nicht vor

Eine Klage der ehemaligen Mitarbeiterinnen oder der Gewerkschaft, zu der Douglas Stellung nehmen könnte, liegt dem Unternehmen nach eigenen Angaben aktuell nicht vor. Sollte man diese erhalten, werden man deren Inhalt umgehend rechtlich prüfen lassen. Am Vormittag hatte sich die Führung von Douglas Österreich mit ihren Anwälten beraten.

Stichprobenartige Taschen- und Spindkontrollen seien in Österreich gesetzlich zulässig, argumentierte die Douglas-Pressesprecherin. Selbstverständlich fänden solche Kontrollen stets nur im Beisein der Mitarbeiterinnen statt. Die gekündigten Mitarbeiterinnen hatten vor Journalisten demgegenüber heute von Spindkontrollen mit Zentralschlüssel in Abwesenheit der Mitarbeiterinnen gesprochen.

46 Douglas-Filialen in Österreich

In Österreich hat Douglas 46 Filialen. Für die hierzulande Beschäftigten hatte es vor Jahren bereits einmal einen Anlauf auf Gründung eines Betriebsrats gegeben, das Vorhaben hatte sich dann aber im Sand verlaufen, weil nicht alle an Bord blieben, hieß es heute aus der Gewerkschaft. Die GPA forderte die Geschäftsführung heute auf, einer Betriebsratsgründung nicht im Weg zu stehen.

(APA/Red)

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