Die Frau zeigte sich am Montag am Landesgericht reuig. Sie wurde wegen Unterschlagung zu fünf Monaten unbedingter Haft verurteilt. Als mildernd wertete der Richter die bisherige Unbescholtenheit und ihr Geständnis, als erschwerend den hohen Schaden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Schwer kranke Mutter
Zu dem Vorfall war es im vergangenen September gekommen. Die Arbeiterin wollte in einer Dornbirner Bankfiliale 700 Euro beheben. Aufgrund eines Defekts spuckte das Gerät jedoch rund 32.000 Euro aus. Die Frau, deren Mutter in Rumänien schwer krank war, konnte der Versuchung nicht widerstehen und nahm das Geld widerrechtlich an sich.
Geld aufgebraucht
Allerdings reichte der Geldsegen nicht lange, er wurde für die mittlerweile verstorbene Mutter im Rahmen der Beerdigungsfeierlichkeiten aufgebraucht, die Frau schließlich in Frankreich verhaftet. Sie muss der Bank nun den Schaden zurückzahlen.
(APA)