Das Landgericht Bochum stellte im Urteil gegen den 20-Jährigen am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Im Verfahren hatte der Beschuldigte über seinen Verteidiger eingeräumt, im März 2017 einen neunjährigen Buben und einen 22 Jahre alten Bekannten erstochen zu haben.
Forderungen der Staatsanwaltschaft gefolgt
Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte in ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verlangt. Der Verteidiger stellte in seinem Schlussvortrag keinen konkreten Antrag für das Strafmaß.
(APA/ag.)
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