Dopingfall um Schönfelder
Der Skirennläufer ging von sich aus an die Öffentlichkeit und erklärte am Freitag in einer Aussendung, er habe wegen einer schweren Verkühlung in gutem Glauben Influbene-Tabletten eingenommen, weil diese auf einer Liste erlaubter Medikamente aufgeschienen seien. Über das Strafmaß entscheidet der Disziplinar-Ausschuss des Österreichischen Skiverbandes (ÖSV).
Der Slalom-Weltcupsieger wollte trotz seiner Krankheitssymptome der Startverpflichtung bei den ÖSV-Titelkämpfen auf der Gerlitzen nachkommen. Weil er den zuständigen ÖSV-Teamarzt telefonisch nicht erreichte, verließ er sich auf eine offizielle Broschüre von Swiss Olympic des Jahres 2003, in der Influbene C als unbedenklich angeführt war. Leider habe ich übersehen, dass es verschiedene Influbene-Medikamente gibt und ausgerechnet das bei uns handelsübliche Präparat enthält Etilefrin. Ich hoffe, dass jedem klar ist, dass hier eine Verwechslung vorliegt. Doping war, ist und bleibt für mich tabu”, betonte Schönfelder. Niemand könne glauben, dass er im letzten Rennen des Winters, in dem es um nichts mehr gegangen sei, bewusst verbotene Substanzen einnehmen würde, meinte der beste Slalomläufer der Saison, der im Weltcup mehrfach negativ getestet worden war.
Das Strafmaß beträgt nach dem Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) zwei Jahre, bei Vorliegen bestimmter Umstände ist jedoch eine Reduzierung auf drei Monate bzw. ein Freispruch möglich.
Karlheinz Demel, der Chef des Österreichischen Anti-Doping-Komitees (ÖADC), hatte die Kontrolle auf der Gerlitzen am drittplatzierten Schönfelder selbst vorgenommen. Er bestätigte, dass der Athlet vor dem Test die Einnahme des Medikaments Influbene C angegeben habe und fand dieses Produkt im Nachhinein auch selbst auf der Schweizer Liste als unbedenklich eingestuft.
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