Donauinselfest 2025: Diese Gegenstände sind auf der Wiener Donauinsel verboten

Die Regeln für das Donauinselfest 2025 sind bei Großveranstaltungen und vor allem bei Festivals erprobt und verbreitet. Die Richtlinien zielen in erster Linie auf das Wohl und die Sicherheit aller Besucher des Donauinselfests in Wien sowie auf einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung ab.
Glaschflaschen, Regenschirme, E-Scooter & Co.: Diese Gegenstände sind beim Donauinselfest 2025 verboten
Nicht erlaubt sind beim Donauinselfest 2025:
- Taschen oder Rücksäcke größer als ein A3-Format sowie Camelbacks oder Reisekoffer
- Große, sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle oder Kisten
- (Regen-)Schirme – auch Knirpse. Aber Regencapes und -ponchos sind erlaubt und bei entsprechenden Witterungsbedingungen sogar erwünscht! Bei Regen werden, solange der Vorrat reicht, Regenponchos verteilt.
- Dosen und Glasflaschen
- Alkoholische Getränke
- Drogen und andere Rauschmittel
- Anti-alkoholische Getränke. Ausgenommen sind PET-Wasserflaschen oder Trinkflaschen mit einer Größe von bis zu 0,5 l. Sollte aus medizinischen Gründen die Notwendigkeit bestehen, größere Mengen Flüssigkeit mitzuführen, wende dich bitte an den zuständigen Sicherheitsdienst vor Ort. Es gibt zudem zahlreiche kostenfreie Wasserspender über das gesamte Festivalgelände verteilt.
- Grundsätzlich ist die Mitnahme größerer Mahlzeiten nicht erlaubt, Snacks sind aber kein Problem.
- Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways, Elektroscooter und ähnliche Gefährte. Du kannst sie aber sicher bei den Zugangsbereichen zum Donauinselfest abstellen. (siehe „Wie kann ich zum Donauinselfest anreisen?“)
- Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways, Elektroscooter und ähnliche Gefährte. Du kannst sie aber sicher bei den Zugangsbereichen zum Donauinselfest abstellen. (siehe „Wie kann ich zum Donauinselfest anreisen?“)
- Pyrotechnische Gegenstände jeder Art sowie feuergefährliche Flüssigkeiten
- Gassprühflaschen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase (z.B. Pfeffersprays und Tränengas). Handelsübliche Taschenfeuerzeuge sind hier ausgenommen.
- Drohnen
- Laserpointer
- Gegenstände, die ungebührlich laut Lärm erregen wie Gaströten, Signalhörner, Megaphone oder auch Trillerpfeifen
- Propagandamaterial (sei es einfach politisch oder religiös oder aber rassistisch, fremdenfeindlich, nationalsozialistisch, sexistisch etc.) sowie jegliche werbende Gegenstände (kommerziell, politisch oder religiös)
Weitere Infos zur Hausordnung am Donauinselfest 2025 gibt es hier.
(Red)
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