DÖW-Klage nach FPÖ-Presseaussendung erfolgreich

Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) hatte den oberösterreichischen FPÖ-Landesparteisekretär Michael Gruber aufgrund von Aussagen in einer Presseaussendung aus dem Jahr 2023 geklagt.
FPÖ-Landesparteisekretär muss Behauptungen über DÖW widerrufen
Darin hatte der Landesparteisekretär kritisiert, dass das DÖW vom Innenministerium mit der Erstellung des Rechtsextremismusberichts beauftragt worden war und die Behauptung verbreitet "Diese Organisation hat mit wissenschaftlicher Arbeit nichts zu tun". Auch behauptete er darin, dass das Oberlandesgericht (OLG) Wien 1998 erkannt habe, dass das DÖW "von einschlägiger politischer Agitation getrieben" werde und "keineswegs eine neutrale wissenschaftlich arbeitende Instanz" sei. Gruber muss beide Aussagen nun unterlassen, einen Widerruf veröffentlichen und dem DÖW die Gerichtskosten ersetzen. Die Aussage, die Klägerin habe mit wissenschaftlicher Arbeit nichts zu tun, könne dazu führen, dass ihren Forschungsergebnissen kein Gewicht mehr zukommt und ihr so die Existenzgrundlage entziehen, heißt es im Urteil des Handelsgerichts. Es handle sich dabei um "unwahre Tatsachenbehauptungen, die die Grenzen zulässiger Kritik überschreiten". Das DÖW sei eine anerkannte wissenschaftliche Institution. Auch Grubers Äußerungen zum Urteil des OLG seien nicht korrekt.
Rechtsstreit zwischen DÖW und FPÖ geht weiter
"Die Definition von Rechtsextremismus ist nicht Sache der Beobachteten", betonte der wissenschaftliche Leiter des DÖW, Andreas Kranebitter, in einer Aussendung. "Nur weil unsere wissenschaftliche Expertise manchen nicht gefällt, können und müssen wir uns Schmähungen und unwahre Vorwürfe nicht gefallen lassen." Der Anfang des Jahres veröffentlichte Rechtsextremismusbericht zeigte dann auch etliche Schnittpunkte der Freiheitlichen mit Rechtsextremen auf. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Gruber hat vier Wochen Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Noch nicht abgeschlossen ist ein weiterer Rechtsstreit mit der FPÖ - das Handelsgericht Wien hatte es Anfang des Jahres als zulässig angesehen, das DÖW als "pseudowissenschaftliche Institution" zu bezeichnen. Der Vorwurf fiel ebenfalls im Zuge der Vergabe des Rechtsextremismusberichts. Man habe Rechtsmittel eingelegt, der Fall liege nun bei der nächsten Instanz, hieß es auf Nachfrage seitens des DÖW.
(APA/Red)
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