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Diversion nach Verrichtung der Notdurft in Kärntner Waschbox

Weil er seine große Notdurft in zumindest 30 Fällen in den Schaumbürstenbehälter einer Waschanlage verrichtet hatte, hat sich ein 40-jähriger Kärntner am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Das Strafverfahren wegen schwerer Sachbeschädigung endete für den Angeklagten mit einer Diversion. Der Mann muss den Schaden von rund 13.000 Euro ersetzen und 2.490 Euro Geldbuße zahlen.

Der selbstständige Zeitungsausträger übernahm die Verantwortung für das Geschehene und wollte nichts beschönigen. Sein Verhalten sei nicht in Ordnung gewesen, er habe jedoch keine böse Absicht gehabt. Als Zeitungsausträger habe er sich zu Dienstbeginn in der Nähe der Waschanlage in Sankt Veit an der Glan mit seinen Kollegen getroffen. Dort gebe es keine Toiletten und ihm sei nichts Besseres eingefallen.

Auf die Bemerkung von Richter Dietmar Wassertheurer, dass man es zwar von kleinen Kindern kenne, wenn sie dringend und sofort zur Toilette müssen, es ein Erwachsener aber grundsätzlich steuern könne, konnte der 40-Jährige nichts entgegnen. Eine Krankheit, die das erklären könnte, habe er nicht, so der Mann.

Als der Richter darauf hinwies, dass der Behälter, in dem die Notdurft verrichtet wurde, mit einem eigenen Frostschutzsystem ausgestattet sei und dadurch das gesamte Leitungssystem, samt Drehgelenken und Ventilen, beschädigt wurde, rechtfertigte sich der 40-Jährige: "Ich dachte, das fließt durch ein Rohr und gelangt dann in den Abfluss." Wie oft genau er seine Notdurft in den Schaumbürstenbehälter verrichtet hatte, konnte der Angeklagte nicht sagen. Es passierte jedenfalls im Zeitraum von vergangenem Dezember bis Mitte Juni. Warum das denn so oft passiert sei, wollte der Richter vom Angeklagten wissen. "Ich hatte in dem Zeitraum Stress und Durchfall", kam als Begründung.

(APA)

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