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Diversion nach Legionellen-Fall in Kärntner Gasthof

Weil einer seiner Gäste an einer durch Legionellen ausgelösten Lungenentzündung erkrankte, hat sich am Donnerstag ein Kärntner Gastwirt am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Der 51-Jährige hatte ein Zimmer vermietet, obwohl sein Betrieb wegen des Legionellen-Befalls gesperrt war. Er erhielt eine Diversion, auch die Staatsanwaltschaft stimmte dem zu.

Legionellen treten in ungenügend erhitztem Leitungswasser auf. Sie werden durch vernebeltes Wasser übertragen und lösen Lungenentzündungen aus. Diese Bakterien wurden im vergangenen Jahr auch im Gasthof des 51-jährigen Kärntners festgestellt, sein Betrieb behördlich gesperrt. Trotzdem wurde ein Zimmer vermietet - und prompt erkrankte ein Gast an einer Lungenentzündung, weshalb dem Betreiber fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wurde.

Der Gastwirt bekannte sich - wie schon im Ermittlungsverfahren - vollumfänglich schuldig. Dass er überhaupt vor Gericht musste, war einem unglücklichen Umstand zu verdanken. Denn eigentlich war ihm schon im Ermittlungsverfahren eine Diversion angeboten worden. Wegen eines Hickhacks mit der Haftpflichtversicherung wurde allerdings die Frist für die Zahlung der 3.500 Euro versäumt, weshalb es zum Prozess kam. Nachdem Richterin Sabine Götz festgestellt hatte, dass das Geld inzwischen geflossen ist, war der Prozess nach wenigen Minuten auch schon wieder beendet.

(APA)

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