Diversion für Pflegerin nach Vorfall in Tiroler Heim
Sie hatte einer diversionellen Erledigung zugestimmt, somit kommt es zu keiner Anklage. Den beiden anderen Pflegerinnen konnte indes kein mögliches strafbares- bzw. schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden, erklärte Staatsanwaltschaftssprecherin Julia Klingenschmid. Eine bettlägerige Bewohnerin des Pflege- bzw. Seniorenheimes war im vergangenen Dezember auf einer Bettpfanne gelagert worden. Im Anschluss sei die Pfanne aber nicht mehr entfernt worden, hieß es. Offenbar bemerkte das Personal die Bettpfanne erst am nächsten Tag. Die Frau hatte offene Wunden, die lange brauchten, um zu heilen.
Pflegebedürftige offenbar nicht umgelagert
Jene Pflegerin, die nun eine Geldstrafe entrichten muss, hatte Nachtdienst und laut Staatsanwaltschaft die bettlägerige Frau nicht umgelagert. Im Pflegeplan sei das aber so vorgesehen.
Die betroffene Gemeinde als Trägerorganisation erstattete Anzeige, nachdem die Pflegeabteilung des Landes im Zuge einer Untersuchung ersucht hatte, "die Einleitung entsprechender Schritte zu prüfen." Das Team im Pflegeheim arbeitete den Vorfall laut dem Bürgermeister übrigens direkt auf und habe auch Maßnahmen gesetzt. Er als Bürgermeister sei aber zunächst nicht informiert worden. Aufgekommen sei der Vorfall "durch Zufall."
(APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.