Direktvergabe von Testungen war rechtens

Es seien dringliche und zwingende Gründe vorgelegen, die eine öffentliche Ausschreibung nicht zugelassen hätten, so das Verwaltungsgericht. Darüber hinaus sei die Beauftragung lediglich als Überbrückung gedacht gewesen.
Ein privater Anbieter hatte beim Landesverwaltungsgericht die Feststellung beantragt, dass die Vergabe ohne vorherige Bekanntmachung rechtswidrig gewesen sei. Das Gericht argumentierte damit, dass das Land Anfang Februar - unter anderem aufgrund einer Testpflicht für Grenzpendler - die Testkapazitäten dringend habe erweitern müssen. Diese Entwicklung sei für das Land nicht rechtzeitig vorhersehbar gewesen, daher sei die Auftragsvergabe in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zulässig gewesen.
Betrieb an Bietergemeinschaft vergeben
Mittlerweile hat die Landesregierung den Betrieb von sieben Covid-Teststraßen nach einer entsprechenden Ausschreibung an die Bietergemeinschaft WEMS Consulting, Trading & Service GmbH (Wien)/WEMS Healthcare GmbH (Wien) vergeben. Weder der private Anbieter, der das Landesverwaltungsgericht anrief, noch das Rote Kreuz hatten sich darum beworben.
(APA)
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