AA

Direktvergabe von Testungen war rechtens

Mittlerweile hat die Landesregierung den Betrieb von sieben Covid-Teststraßen nach einer entsprechenden Ausschreibung an die Bietergemeinschaft WEMS Consulting, Trading & Service GmbH (Wien)/WEMS Healthcare GmbH (Wien) vergeben.
Mittlerweile hat die Landesregierung den Betrieb von sieben Covid-Teststraßen nach einer entsprechenden Ausschreibung an die Bietergemeinschaft WEMS Consulting, Trading & Service GmbH (Wien)/WEMS Healthcare GmbH (Wien) vergeben. ©VOL.AT/Mayer
Die Direktvergabe von Corona-Testungen an das Rote Kreuz Anfang Februar 2021 durch das Land Vorarlberg war rechtens. Das hat das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg in einer Aussendung bekanntgegeben.
Teststraßen-Betrieb an Bietergemeinschaft vergeben

Es seien dringliche und zwingende Gründe vorgelegen, die eine öffentliche Ausschreibung nicht zugelassen hätten, so das Verwaltungsgericht. Darüber hinaus sei die Beauftragung lediglich als Überbrückung gedacht gewesen.

Ein privater Anbieter hatte beim Landesverwaltungsgericht die Feststellung beantragt, dass die Vergabe ohne vorherige Bekanntmachung rechtswidrig gewesen sei. Das Gericht argumentierte damit, dass das Land Anfang Februar - unter anderem aufgrund einer Testpflicht für Grenzpendler - die Testkapazitäten dringend habe erweitern müssen. Diese Entwicklung sei für das Land nicht rechtzeitig vorhersehbar gewesen, daher sei die Auftragsvergabe in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zulässig gewesen.

Betrieb an Bietergemeinschaft vergeben

Mittlerweile hat die Landesregierung den Betrieb von sieben Covid-Teststraßen nach einer entsprechenden Ausschreibung an die Bietergemeinschaft WEMS Consulting, Trading & Service GmbH (Wien)/WEMS Healthcare GmbH (Wien) vergeben. Weder der private Anbieter, der das Landesverwaltungsgericht anrief, noch das Rote Kreuz hatten sich darum beworben.

(APA)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Direktvergabe von Testungen war rechtens